Karlsruhe kippt Vorratsdatenspeicherung
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute morgen eine einstweilige Anordnung veröffentlicht, mit dem die Vorratsdatenspeicherung teilweise außer Kraft gesetzt wird. Die Richter erklärten laut Angaben des Nachrichtenmagazins Der Spiegel, dass der Staat gespeicherte Telefonverbindungsdaten vorerst nur zur Verfolgung schwerer Straftaten nutzen darf.
Ein Zugriff auf gesammelte Daten sei nur dann Rechtens, wenn ein Verdacht auf eine Straftat durch Tatsachen begründet sei. Damit reagierte Karlsruhe auf einen kürzlich eingereichten Eilantrag gegen das Gesetz, der von mehr als 30.000 Bürgern unterzeichnet war. Für manchen Inernet-Nutzer besonders interessant: Zur Verfolgung von illegalen Downloads dürfen die Vorratsdaten bis auf weiteres nicht verwendet werden, so die Richter.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, in dem sich mehrere Bürgerrechtsorganisationen und Verfassungsschützer zusammengeschlossen haben, hat die nun entscheidende Sammelklage eingereicht. Allerdings ist die Vorratsdatenspeicherung an sich auch weiterhin rechtmäßig. Die Richter erklärten, dass nicht das Speichern, sondern alleine der Abruf der Daten ein Eingriff in die Freiheit der Bürger sei. Nun muss die Bundesregierung bis zum 1. September einen Bericht über die praktischen Folgen der Vorratsdatenspeicherung vorlegen. Diers bedeutet auch, dass eine Hauptverhandlung in der Sache frühestens Ende des Jahres stattfinden kann.
Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung sieht vor, sämtliche Kommunikationsdaten bis zu einem halben Jahr zu speichern. Auch die Bestimmungen zur Telefonüberwachung wurden geändert. Nun dürfen auch berufliche Geheimnisträger wie Ärzte, Anwälte oder Journalisten nach einer Verhältnismäßigkeitsprüfung überwacht werden.