ie deutsche Bundesärztekammer warnt vor einem drohenden Handel mit Patientendaten, der durch eine externe Speicherung von sensiblen Informationen möglich wird. Derzeit wird zwischen der AOK Baden-Württemberg, dem Hausärzteverband und dem MEDI Verbund verhandelt, wie die künftige Aufbewahrung der Patientendaten erfolgen soll.
Vorgesehen ist, dass die Ärzte diese Informationen in persönliche Gesundheitsakten einspeisen, die von den Krankenkassen finanziert werden. Problematisch sei dies vor allem deshalb, weil die Speicherung auf zentralen Servern der Industrie im Auftrag der Krankenkassen erfolgt, so die Bundesärztekammer.
Franz-Joseph Bartmann, Vorsitzender des Ausschusses “Telematik” der Bundesärztekammer weist darauf hin, dass im Gegensatz dazu die rechtlichen Rahmenbedingungen des Gesundheitskarten-Projekts jede kommerzielle Nutzung von Patientendaten ausdrücklich unter Strafe stellten.
“Eine Nutzung der Daten der elektronischen Gesundheitskarte durch andere Personen als den Patienten sowie Mitarbeiter der Gesundheitsberufe ist ausgeschlossen. Gesichert sind die Informationen zudem durch die Verschlüsselung mit Hilfe der Chipkarte unter der Kontrolle des Patienten”, so Bartmann. Die Kammer fordert Ärzte auf, sich bis zum nächsten Ärztetag im Mai gegen den Einfluss von Industrieunternehmen auszusprechen. Deren Geschäftsmodelle würden offenbar auch den Handel mit Patientendaten mit einbeziehen, so die Medizinervereinigung.
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