Im Zuge der vergangenes Jahr angestoßenen Föderalismusreform, die den Ländern einesteils mehr Autonomie gibt und andernteils zentrale Strukturen viel mehr strafft, forderte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), die IT im Grundgesetz zu verankern. Er hat jetzt den Vorsitzenden der Föderalismuskommission II von Bundestag und Bundesrat, Peter Struck (SPD) und Günther Oettinger (CDU), dafür drei explizite Schwerpunkte für die Föderalismusreform genannt.
Zum einen will er die IT-Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern auf neue Beine stellen. Bund, Länder und Kommunen geben jährlich rund 17 Milliarden Euro für IT aus, teilte das Bundesinnenministerium mit. Trotz dieser gewaltigen Summe könne die Qualität aber auf vielen Gebieten noch besser werden. Eine sichere länderübergreifende IT-Netzinfrastruktur sei beispielsweise ebenso wenig gewährleistet wie die Interoperabilität der unterschiedlichen IT-Systeme der Verwaltungen, hieß es weiter.
Dazu erklärte Schäuble: “Wir müssen eine neue verfassungsrechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in der IT schaffen, um den schnellen Innovationsrhythmus der IT nicht durch langwierige bürokratische Entscheidungsprozesse zu blockieren. Die Informationstechnik ist die zentrale Infrastruktur des 21. Jahrhunderts und gehört ins Grundgesetz. Was die Eisenbahn für das 19. und die Luftfahrt für das 20. Jahrhundert, ist die IT für unser Jahrhundert: Sie revolutioniert unsere Art zu arbeiten, zu leben und zu kommunizieren. Eisenbahn und Luftverkehr stehen schon im Grundgesetz, die IT muss sich dort auch wieder finden.”
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