Nun hat Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil bestätigt, dass die vier Mobilfunkunternehmen von der Bundesnetzagentur ihre Terminierungsentgelte für den Zusammenschluss mit fremden Netzen im Voraus genehmigen lassen müssen.
“Die Entgelte für die Mobilfunkterminierung lagen in der Vergangenheit aufgrund der monopolartigen Struktur der Märkte deutlich über den Preisen, die unter Wettbewerbsbedingungen zu erzielen gewesen wären”, so das Gericht in der Urteilsbegründung. Das Gericht hielt auch fest, “dass die betroffenen Unternehmen den Markt für die Anrufzustellung in ihre jeweiligen Mobilfunknetze beherrschen”.
BREKO-Geschäftsführer Rainer Lüddemann begrüßt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts: “Das ist ein Schlag ins Gesicht für die Mobilfunker und damit ist der Weg für weitere Entgeltsenkungen offen. Von der insbesondere im Verbraucherinteresse vom Bundesverwaltungsgericht geforderten engen Orientierung der Entgelte an den tatsächlichen Kosten sind wir noch meilenweit entfernt. Selbst das Gutachten von Eplus kam seinerzeit auf eine realistische Größenordnung von 5 Cent.“
Das Gericht entschied unter dem Aktenzeichen (AZ BverwG 6C14, 6C15, 6C16, 6C17.07) besonders über den Zeitraum 2006 bis März 2008, für den die Bundesnetzagentur erstmals die Entgelte vorab reguliert hatte. Sie betrugen damals 9,94 Cent/Minute für größere und 8,78 Cent für kleinere Mobilfunker. Die Mobilfunkunternehmen hatten für den aktuell geltenden Zeitraum sogar Entgelte von zum Teil 20 Cent gefordert,
BREKO unterstützt die Position von Regulierungschef Matthias Kurth, der im Rahmen der Vorstellung seines Jahreberichtes gestern weiteren Spielraum nach unten für die Terminierungsentgelte sah. Auch angesichts der rasanten Zuwachsraten bei mobiler Datenübertragung und eines 20prozentigen Anstiegs der Verbindungsminuten im letzten Jahr hält BREKO die Zeit für gekommen, “die Mobilfunker endlich nicht weiter über Mondpreise bei der Terminierung querzusubventionieren”.
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