Schaar fordert Datenschutzkultur in Deutschland

Die Ergebnisse der 75. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder ist zu Ende. Außer Appellen gab es von dort augenscheinlich wenig Ergebnisse, zumindest drang zunächst fast nichts an die Öffentlichkeit. Der Bundesdatenschutzbeauftragte teilte aber mit, dass Deutschland dringend eine Datenschutzkultur brauche.

Im Mittelpunkt der Datenschutzkonferenz stand die Frage, wie Datenschutz im 21. Jahrhundert gesichert werden kann. Sie hat hierzu eine Berliner Erklärung beschlossen.

Neben dem Thema, wie der Datenschutz gewährleistet werden kann, ohne so grundlegende Fragen wie das Kindeswohl zu berühren, haben sich die Konferenzteilnehmer auch mit der hochbrisanten Frage des Arbeitnehmerdatenschutzes beschäftigt. Sie appellierten an die Bundesregierung, “jetzt endlich tätig zu werden” und verwiesen darauf, dass sie als Datenschutzbeauftragte eine lange Historie des Eintretens für den Arbeitnehmerdatenschutz vorweisen könnten. Diese Frage ist aktuell ins Blickfeld gerückt (silicon.de berichtete) durch die Bespitzelung der Mitarbeiter durch Lidl-Manager und eventuell auch Vorfälle bei anderen Handelsketten.

Peter Schaar vom Bundesamt für Datenschutz (BfDI) verabschiedete zusammen mit den Teilnehmern die so genannte Berliner Erklärung. Er führte dazu aus: “Wir brauchen eine neue Datenschutzkultur. Die Regelungen insbesondere zum Großen Lauschangriff, zur Telekommunikationsüberwachung, zur Rasterfahndung, zur Online-Durchsuchung, zur automatischen Auswertung von Kfz-Kennzeichen und zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten haben die verfassungsrechtlich zwingende Balance zwischen Sicherheitsbefugnissen der staatlichen Behörden und persönlicher Freiheit der Bürgerinnen und Bürger missachtet. Das Bundesverfassungsgericht hat mit einer Reihe von grundlegenden Entscheidungen diese Balance wieder hergestellt und damit auch den Forderungen der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder größtenteils Rechnung getragen.”

Die Konferenz beschäftigte sich außerdem mit: den Folgen des Urteils des BVerfG vom 27.02.2008 zur heimlichen Online-Durch¬suchung privater Computer; den Zuverlässigkeitsüberprüfungen im Rahmen des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes; der Verwendung von Fluggastdaten (PNR-Daten) in Europa und dem Abkommen zum Datenaustausch mit den USA.