Beim Börsendebüt der Telekom am 18. November 1996 kauften etwa 1,9 Millionen Privatanleger die “Volksaktie” – für viele Kleinanleger war es der erste Aktienkauf.

Auf der Höhe des New-Economy-Booms erfolgte am 28. Juni 1999 der zweite Börsengang. Der Ausgabepreis lag bei 39,50 Euro – kurz darauf, im März 2000, erreichte die T-Aktie mit 104,90 Euro ihren Höchststand.

Als am 19. Juni 2000 die dritte Tranche an die Börse kam, lag der Ausgabepreis höher als beim zweiten Börsengang, bei 66,50 Euro. Die Telekom konnte dennoch 200 Millionen Aktien verkaufen – da viele Anleger immer noch optimistisch waren.

Dann brach die New Economy zusammen und die Telekom litt an selbst gemachten Problemen. Im Juli 2002 musste Telekom-Chef Ron Sommer den Hut nehmen. Am 30. September 2002 notierte die T-Aktie dann beim Tiefpunkt von 8,42 Euro.

Bereits im Jahr 2001 gingen die ersten Klagen bei dem Frankfurter Gericht ein. Als die Klageflut immer mehr anschwoll, griff der Bund ein – übrigens immer noch der größte Anteilseigner der Telekom. Im Jahr 2005 wurde das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) verabschiedet, auch ‘Lex Telekom’ genannt. Das Gesetz erleichtere Massenklagen, hieß es.

Das Frankfurter Gericht hat nach diesem Gesetz zwei Klagen stellvertretend als Musterverfahren ausgewählt. Die Kläger werfen der Telekom vor, in den Prospekten zum zweiten und dritten Börsenganges Informationen verheimlicht zu haben.

Der Kläger im ersten Musterverfahren ist ein Pensionär aus Baden-Württemberg, der beim dritten Börsengang investiert und 1,2 Millionen Euro verloren hat. Sein Fall wird stellvertretend für 8500 Kläger verhandelt, die im Jahr 2000 investiert hatten.

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Silicon-Redaktion

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