In dem am 4. April veröffentlichten Bericht sollen in Zukunft personenbezogene Daten aus Suchanfragen nur noch sechs Monate gespeichert werden. Die Datenschutzgruppe wolle aber auch den Umfang der Datenspeicherung festlegen.
Danach sollen nur noch Informationen gespeichert werden, für die es “berechtige Verwendungszwecke” gibt. Die IP-Adressen sollen nicht mehr mit Daten über Suchanfragen gespeichert werden. Zudem wolle man die Informationsrechte der Anwender ausweiten. So soll man die Möglichkeit erhalten, in Erfahrung zu bringen, welche Daten gespeichert wurden.
Auch wenn die Vorschläge der Arbeitsgruppe keinen gesetzgebenden Charakter haben, wird doch erwartet, dass sie als Grundlage für kommende Datenschutzrichtlinien der EU genutzt werden. Versuche der Suchanbieter, ihre Vorgehensweise mit der Verbesserung von Suchtechnologien oder der Unterstützung von Ermittlungsbehörden zu rechtfertigen, wiesen die Datenschützer zurück. Ihrer Ansicht nach begründen diese Argumente nicht die derzeit praktizierte massive Datensammlung.
Im Juni letzten Jahres hatte der Marktführer Google auf Kritik aus Europa reagiert und seine Datenschutzrichtlinie überarbeitet. Das Unternehmen reduzierte die Speicherdauer für Nutzerdaten von zwei Jahren auf 18 Monate.
EU-Datenschützer forderten bereits Ende Februar, dass auch Suchmaschinen außerhalb Europas den europäischen Datenschutzbestimmungen entsprechen müssen. Diese Regeln sollten so lange gelten, wie Google ein Büro oder ein Rechenzentrum auf europäischem Boden unterhalte. Derzeit wird mit Google aber noch darüber diskutiert, was eigentlich persönliche Daten sind.
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