Wie vorab berichtet mussten bislang die Rechteinhaber eine Strafanzeige stellen, um über die Akten der Staatsanwaltschaft an die Daten der Raubkopierer zu gelangen. “Das vereinfacht die bisher sehr umständliche Verfolgung von Musik- und Softwarepiraten”, sagte Uli Holdenried, Präsidiumsmitglied des Hightech-Verbandes Bitkom. Auch künftig ist der Staat beteiligt, allerdings nicht mehr über ein aufwendiges Strafverfahren. Nach dem neuen Gesetz, das voraussichtlich im Herbst in Kraft tritt, reicht eine richterliche Anordnung.
“So entsteht weniger Bürokratie und der Datenschutz ist trotzdem gewährleistet”, so Bitkom-Präsidiumsmitglied Holdenried. Für ihn stelle das Gesetz einen “brauchbaren Kompromiss” dar. Die Kosten von Abmahnungen werden allerdings durch die neue Regelung limitiert: Künftig können die Rechteinhaber maximal 100 Euro Anwaltskosten von Raubkopierern verlangen. Wenn Raubkopierer gewerblich handeln, gilt diese Grenze nicht.
Das sogenannte “Durchsetzungsgesetz” richte sich aber nicht nur gegen Raubkopierer. Es erleichtere auch das Vorgehen gegen Produktpiraten. So dürfe zukünftig gefälschte Markenware, die der Zoll beschlagnahmt, schneller vernichtet werden. Das spare die hohen Lagerkosten, die bisher der Rechteinhaber tragen muss. Außerdem werde die Sicherung von Beweisen erleichtert.
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