Online-Durchsuchung wird auf mobile Geräte ausgeweitet

Das Bundeskriminalamt werde sich auf der Grundlage geltenden Rechts auf künftige Entwicklungen im Bereich der IT- und Kommunikationstechnik ausrichten, lautete die Stellungnahme der Bundesregierung. Details bezüglich der neuen Regelung wollte die Bundesregierung jedoch nicht nennen, da dies den “erfolgreichen Einsatz der Software gefährden könne”.

Das BKA arbeitet seit geraumer Zeit an einer Software, um Rechner und Smartphones prüfen zu können. Mit Hilfe gefälschter Behörden-E-Mails sollen heimlich ‘Bundestrojaner’ auf den Geräten Verdächtiger installiert werden. Nach Ansicht der Abgeordneten Piltz handelt es sich bei der Smartphone-Überwachung um “eine neue Qualität der Online-Durchsuchung”.

Ende Februar hatte das Karlsruher Bundesverfassungsgericht die Online-Durchsuchung von PCs grundsätzlich erlaubt. Das Gericht legte gleichzeitig dafür Auflagen fest. So ist für eine Online-Durchsuchung eine vorherige richterliche Anordnung notwendig. Der Schritt ist zudem nur dann zulässig, wenn “überragend wichtige Rechtsgüter” konkret gefährdet sind. Zu diesen Rechtsgütern zählen Menschenleben oder der Bestand des Staates.

Silicon-Redaktion

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