Samsung hat das Patent beim US Patent and Trademark Office eingereicht. In dem Antrag beschreiben die Techniker des Elektronikunternehmens ein Gerät, das Bewegungen der Hände aufzeichnet. Den Handbewegungen sind bestimmten Funktionen zugewiesen. So kann der Nutzer mithilfe seiner Fingergesten beispielsweise den Mauszeiger im Browser aktivieren.
Andere Bewegungen lösen einen Klick mit der linken oder rechten Maustaste aus, Objekte können gedreht oder verschoben werden. In dem Patentantrag sind einige weitere Möglichkeiten beschrieben, wie der Anwender sein Mobiltelefon steuern kann, ohne es zu berühren.
Das Handy selbst muss vor der Aktivierung der Handsteuerung in die korrekte Position gebracht werden, damit die Kamera die Hände erfasst. Die ausgeführten Gesten werden schließlich mit einer Datenbank verglichen, in der Gestenbilder in Verbindung mit den intendierten Aktionen abgelegt sind. Erkennt das System zwei Gestenfotos, die mit der aufgenommenen Bewegung genügend Ähnlichkeit aufweisen, so wird die bei den Aufnahmen hinterlegte Aktion ausgeführt.
Über eine geplante Verwendung der Technologie oder Einsatzszenarien liefert Samsung hingegen kaum Informationen. Zudem stellt sich die Frage, ob die beschriebene Steuerungsmethode für den Nutzer einen praktischen Nutzen haben wird. Die koreanischen Techniker sahen in jedem Fall eine Notwendigkeit neben den Eingabemethoden über die Tastatur, den Touchscreen sowie mithilfe von Sprachbefehlen eine weitere Möglichkeit zu entwickeln. Diese könnte in Geräten zur Anwendung kommen, die aufgrund ihrer Größe keinen Platz für die zuvor genannten bieten, so Samsung im Antrag.
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