Die Bundesnetzagentur hat die Jahresstatistik 2007 der “Strafprozessualen Überwachungsmaßnahmen der Telekommunikation gemäß § 110 des Telekommunikationsgesetzes” veröffentlicht.
So wurden im vergangenen Jahr 38.386 Anordnungen zur Überwachung der Telekommunikation sowie 7603 Verlängerungsanordnungen von Gerichten erlassen. Dabei führen die Überwachungsmaßnahmen mit 39.200 bei Mobilfunknummern. 5078 Überwachungen entfallen auf analoge und digitale Festnetzanschlüsse.
Der starke Anstieg von Überwachungen um 13 Prozent sei laut Bundesnetzagentur vor allem auf “Teilnehmerzuwächse” zurückzuführen. Gegenüber 2006 wurde bei den Festnetzanschlüssen hingegen ein leichter Rückgang verzeichnet, der sich wohl ebenso mit einer rückläufigen Zahl von Festnetzanschlüssen erklären lässt.
“Nach der Strafprozessordnung dürfen Überwachungsmaßnahmen der Telekommunikation nur in Fällen besonders schwerer Kriminalität angewendet werden. Dazu bedarf es grundsätzlich einer richterlichen Anordnung”, teilt die Bundesnetzagentur mit.
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Ergebnisse?
jetzt wäre noch interessant zu wissen,
- in wie vielen Fällen die Überwachung zu einem Fahndungserfolg geführt hat
- in wie vielen Fällen ohne Erfolg die Überwachten (und ihre mit betroffenen Gesprächspartner) nach Abschluss der Massnahme informiert worden sind