Der Schweizer Forscher schlägt eine Art Datenschutz-Zertifikat vor: “Die Marktreife der Technologie hängt im Wesentlichen davon ab, wie datenschutzfreundlich die Anwendungen gestaltet sind. Die Einführung neuer Technologien könnte auch von einer Zertifizierung abhängig gemacht werden, welche die Einhaltung von definierten Standards verlangt.”
Auch Vorschriften und Sanktionen seien denkbar – um der Forderung mehr Nachdruck zu verleihen. Das gelte besonders vor dem Hintergrund der Verselbständigung des Computers, da hier dem Datenschutz nicht die notwendige Beachtung zukomme.
Baeriswyls Fazit unterscheidet sich – wenig überraschend – sehr deutlich von der eingangs zitierten Einschätzung von Scott McNealy. “Wenn bei der Lösungssuche das Konzept des Datenschutzes radikal in Frage gestellt wird, ist ein wesentlicher Bestandteil der Autonomie des Individuums in der liberalen Gesellschaftsordnung gefährdet.” Er fordert deshalb schon heute verbindliche Rahmenbedingungen für den Einsatz neuer Technologien zu schaffen. Schaden kann das nicht, wie ein Blick in den von den Wissenschaftlern zitierten Faust von Goethe zeigt: “Am Ende hängen wir doch ab / Von Kreaturen, die wir machten”.
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Zweigeteilter Datenschutz
Alles, was man zum Thema Datenschutz in letzter Zeit zu lesen bekommt, ignoriert weitgehend die Teilung des Datenschutzes in den privaten und staatlichen Bereich. Während Menschen und Firmen immer mehr durch den Datenschutz (z.T. berechtigter Weise) eingeschränkt werden, steht dem eine nachgerade hemmungslose Daten-Sammelleidenschaft des Staates gegenüber. So müssen TK-Provider Verbindungsdaten jetzt zur Terrorabwehr sechs Monate speichern. Zur Klärung von Meinungsverschiedenheiten über die Telefonrechnung dürfen diese Daten aber nicht verwendet werden. Vermutlich werden wir bald erleben, dass die Finanzbehörden in diesem Zusammenhang zur Terrorabwehr gehören.