“Die gesellschaftliche Diskussion ist zur Zeit geprägt von einer unheiligen Allianz von Kräften, die unter dem Anliegen der Sicherheit den Verzicht auf Privatsphäre fordern, und von Personen, die behaupten, die technologischen Entwicklung führe zwangsläufig zur Aufgabe der Privatsphäre”, schreibt der Züricher Datenschutzbeauftragte Bruno Baeriswyl in einer aktuellen Publikation des Schweizer Zentrums für Technologiefolgen-Abschätzung. In dem Buch ‘Die Verselbständigung des Computers’ beleuchten insgesamt zehn Wissenschaftler das Thema ‘Ubiquitous Computing‘ aus unterschiedlichen Perspektiven.
In Sachen Datenschutz müssen die Machtverhältnisse laut Baeriswyl eindeutig sein. Die Technologie müsse sich den datenschutzrechtlichen Prinzipien unterordnen, das Grundrecht auf Datenschutz habe seinen Platz einzufordern. “Dass die Einführung neuer Technologien mit Spannungsfeldern verbunden ist, ist nichts Ungewöhnliches. Aber warum soll mit jedem schnelleren Motor die Geschwindigkeitsbegrenzung erhöht werden?”
Allerdings müsse der Datenschutz für die sich immer weiter entwickelnde Informations- und Kommunikationsgesellschaft tauglich gemacht werden. So dürften die Kernelemente – Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung – nicht in Frage gestellt werden. Doch gerade im Hinblick auf Ubiquitous Computing ist das eine heikle Aufgabe.
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Zweigeteilter Datenschutz
Alles, was man zum Thema Datenschutz in letzter Zeit zu lesen bekommt, ignoriert weitgehend die Teilung des Datenschutzes in den privaten und staatlichen Bereich. Während Menschen und Firmen immer mehr durch den Datenschutz (z.T. berechtigter Weise) eingeschränkt werden, steht dem eine nachgerade hemmungslose Daten-Sammelleidenschaft des Staates gegenüber. So müssen TK-Provider Verbindungsdaten jetzt zur Terrorabwehr sechs Monate speichern. Zur Klärung von Meinungsverschiedenheiten über die Telefonrechnung dürfen diese Daten aber nicht verwendet werden. Vermutlich werden wir bald erleben, dass die Finanzbehörden in diesem Zusammenhang zur Terrorabwehr gehören.