Microsoft mit einstweiliger Verfügung gegen Usedsoft
Der Softwarekonzern Microsoft erwirkte jetzt eine einstweilige Verfügung gegen Usedsoft, einen Händler von gebrauchter Software. Usedsoft darf dieser Regelung nach nicht mehr behaupten, dass die Rechtmäßigkeit des Software-Gebrauchthandels vom Bundesgerichtshof bestätigt wurde. Das gab Microsoft jetzt bekannt.
Wie es in der Mitteilung weiter hieß, habe sich der BGH vor acht Jahren tatsächlich mit einem Streit zwischen einem Microsoft-Händler und Microsoft beschäftigt. Dort ging es darum, zu entscheiden, ob ein vollständiges originales System Builder Produkt, das in der Regel aus einem Datenträger, dem Echtheitszertifikat, dem Handbuch und dem Endbenutzerlizenzvertrag (teilweise nur online verfügbar) besteht, auch ohne Hardware an den Endkunden verkauft werden darf. Das Gericht entschied damals zugunsten des Microsoft-Händlers und erlaubte den losgelösten Verkauf des Softwareproduktpaketes ohne die Hardware. Der Handel mit gebrauchten Lizenzen spielte in diesem Rechtsstreit – und folglich auch in dem Urteil des BGH – jedoch keine Rolle.
Auch das in Bezug genommene Hamburger Verfahren aus dem Jahr 2006 sei kein “Freischein für den Handel mit gebrauchter Software”. Die Streitfrage im Prozess zwischen dem Softwarehändler Klar EDV und Usedsoft sei nicht die Rechtsfrage bezüglich des Handels mit gebrauchter Software gewesen. Stattdessen ging es darum, ob die Werbung von Usedsoft für gebrauchte Lizenzen wettbewerbswidrig und damit zu unterlassen sei.
Daher hatte das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in der Berufungsinstanz allein nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) entschieden und festgestellt, dass Usedsoft in seiner damaligen Werbung hinlänglich deutlich gemacht hatte, dass der Handel mit gebrauchten Lizenzen rechtliche Risiken birgt. Die rechtliche Zulässigkeit dieses Handels wurde von dem Gericht dabei nicht überprüft und nicht bestätigt, betonte Microsoft. Detaillierte Informationen zu den angesprochenen Urteilen sind in der Rubrik Fakten (Meilensteine) hier zu finden.
Die einstweilige Verfügung ist eine vorläufige Entscheidung, die ohne mündliche Verhandlung ergangen ist und gegen die noch Widerspruch eingelegt werden kann.