Anlässlich der Bekanntgabe der Entgelte erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth: “Die genehmigten Entgelte für den IP-Bitstrom-Zugang fügen sich in konsistenter Weise in das Preisniveau der bisher schon verfügbaren Vorleistungen, insbesondere für die Teilnehmeranschlussleitung, ein. Wie die sehr umfangreichen, unter Einbezug einer aufwändigen Marktabfrage durchgeführten Prüfungen der Bundesnetzagentur gezeigt haben, sind die Kosten eines Wettbewerbers, der die breitbandige Leistung auf Basis eigener Infrastruktur realisiert und dafür in erster Linie auf die letzte Meile der Deutschen Telekom zurückgreift, niedriger als diejenigen eines Konkurrenten, dessen Geschäftsmodell künftig auf IP-Bitstrom in der Stand-alone-Variante aufbaut. Insofern wird der bereits erfreulich vorangekommene Infrastrukturausbau einzelner Wettbewerber nicht in Frage gestellt. Gleichzeitig liegen die Kosten eines Resellers, der bisher über gar keine eigene Infrastruktur verfügte, über den Aufwendungen eines IP-Bitstrom-Nutzers. Damit setzen die genehmigten Preise Anreize für Investitionen in die jeweils nächst höhere Stufe der Investitionsleiter und tragen somit zu regulierungspolitisch gewollten Investitionen in Infrastruktur bei. Insofern stellen die genehmigten Bitstrom-Entgelte einen fairen Kompromiss bei einer schwierigen und höchst kontroversen Ausgangslage dar.”
Sofern der Endkunde neben dem DSL-Anschluss einen herkömmlichen Telefonanschluss behalten will, müssen Wettbewerber künftig 8,55 Euro für den IP-Bitstrom an die DTAG zahlen. In solchen Fällen wird dann aber zusätzlich der volle Endkundenpreis für den Telefonanschluss fällig. Für die Einrichtung des IP-Bitstrom-Zugangs wurde ein Einmalentgelt in Höhe von 45,09 Euro für die Stand-alone-Variante oder 56,47 Euro für die Variante mit Beibehaltung des Telefonanschlusses genehmigt. Aufgrund fehlender Kosteninformationen nicht genehmigt werden konnten die Entgelte, die bei einem Providerwechsel des Endkunden von den Wettbewerbern an die DTAG zu zahlen sind, und die Preise für eine Erhöhung oder Absenkung der Bandbreitengeschwindigkeit sowie einige andere Nebenleistungen.
Diese werden in einem gesonderten Verfahren noch einmal überprüft und festgelegt. Die Entgeltgenehmigung ist befristet bis zum 30. Juni 2009. Eine von der DTAG kurz vor Ablauf der Verfahrensfrist überraschend erklärte Rücknahme ihres am 3. März 2008 eingereichten Entgeltantrags, mit der sie eine Genehmigung der IP-Bitstrom-Entgelte verhindern wollte, war aus rechtlichen Gründen unbeachtlich.
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