Unter dem IP-Bitstrom-Zugang verstehen die Beteiligten die Leistungen, die Nutzer der Netze der DTAG
an diese entrichten müssen, wenn sie DSL auf dieser Infrastruktur aufbauen wollen. Beim IP-Bitstrom-Zugang überlässt die DTAG dem Wettbewerber DSL-Anschlüsse und transportiert den darüber geführten Datenstrom über ihr Konzentratornetz zum zugehörigen Breitband-Point-of-Presence, wo sie ihn an den Wettbewerber übergibt.
Der IP-Bitstrom versetzt Wettbewerber damit in die Lage, Endkunden insbesondere breitbandige Internetzugänge anzubieten und hat vornehmlich den Massenmarkt im Blick. Die DTAG war bereits in einer vorab ergangenen Regulierungsverfügung dazu verpflichtet worden, Wettbewerbern auf deren Nachfrage einen entbündelten Breitbandzugang auf der Basis des Internetprotokolls, den sogenannten ‘IP-Bitstrom’ zu gewähren, teilte die Bundesnetzagentur mit.
Für die besonders wichtige Stand-alone-Variante, bei der ein Endkunde neben dem DSL-Anschluss keinen gesonderten Telefonanschluss mehr benötigt, wurde ein Grundpreis in Höhe von 19,05 Euro genehmigt. Dieser Grundpreis beinhaltet eine durchschnittliche Bandbreiteninanspruchnahme von 50 Kbit/s je Anschluss in der Hauptverkehrsstunde. Soweit Endkunden über einen IP-Bitstrom künftig höhere Verkehrsmengen – nämlich durchschnittlich 75 Kbit/s – in Anspruch nehmen, beläuft sich das Entgelt für die monatliche Überlassung auf insgesamt 20,05 Euro.
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