Gleiches gelte für Inhalte, in denen Sympathiebekundungen für derartige Gruppen und Ideologien zu finden sind. Lieberman ist Demokrat und Vorsitzender des Senatsausschusses für Heimatschutz und Regierungsangelegenheiten.
Seinen Forderungen verlieh er in einem Brief an den Google-CEO Eric Schmidt Nachdruck. Google betreibt YouTube. Die Internetkonzerne würden sich nicht genug dafür engagieren, um solche schädlichen Inhalte aus ihrem Angebot zu löschen, so Lieberman.
Google solle endlich Maßnahmen ergreifen, um der “Verbreitung der Ziele und Methoden derjenigen, die den Tod von unschuldigen Zivilisten wollen”, einen Riegel vorzuschieben. Bei der Suche im YouTube-Archiv sei er auf Dutzende Videos gestoßen, die mit islamistischen Logos gekennzeichnet sind oder Angriffe auf amerikanische Soldaten im Irak und in Afghanistan zeigen.
In anderen Beiträgen sei das Training an Waffen zu sehen oder es würden Reden der Al-Qaida-Führer gezeigt. YouTube werde von den Terroristen zur Propaganda missbraucht und trage zur Radikalisierung des Konflikts bei, kritisierte Lieberman. Das Videoportal habe hierfür zwar eigene inhaltliche Richtlinien formuliert, ihre Einhaltung werde aber unzureichend kontrolliert. Selbst wenn in einigen Videos Angriffe zu sehen seien, bei denen US-Soldaten verletzt oder gar getötet werden, würden diese nicht von der Seite entfernt.
In einem Antwortschreiben verweist Google auf die Rechtslage, die jedem Nutzer das Recht auf freie Meinungsäußerung einräume. Zudem gebe es in den USA kein entsprechendes Gesetz, das Betreiber von Webangeboten zur Entfernung derartiger Inhalte verpflichte.
Die Hinweise Liebermans seien zwar prinzipiell hilfreich. “Wir respektieren und verstehen seine Ansichten. YouTube will seine Nutzer aber dazu ermutigen, das Recht auf freie Meinungsäußerung wahrzunehmen”, heißt es dazu im Blog des Unternehmens. Dies beinhalte auch das Recht, unpopuläre Ansichten zu vertreten.
“Wir glauben, dass YouTube, gerade weil es ein sehr breites Spektrum an vertretenen Meinungen wiedergibt, als Plattform an Wert gewinnt”, so der Internetkonzern. Eine pauschale Löschung aller Videos der fraglichen Gruppen werde deshalb abgelehnt.
“Nach deutschem Recht wäre in diesem Zusammenhang vor allem der Paragraph 130 des Strafgesetzbuches relevant”, sagte dazu Max-Lion Keller, Rechtsexperte der Münchner IT-Recht Kanzlei. Dieser lege eindeutig fest, dass Volksverhetzung – also der Aufruf zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aus religiösen, ideologischen oder politischen Gründen – verboten ist.
“Ob tatsächlich ein Strafbestand besteht, ist im Einzelfall sicher nicht einfach zu entscheiden”, räumte Keller ein. “Wenn ein Betreiber auf eindeutig rechtswidrige Inhalte in seinem Webangebot hingewiesen worden ist und sich dann immer noch weigert, diese zu entfernen, können die Strafverfolgungsbehörden gegen ihn vorgehen.”
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