Betreiber dieser Systeme müssen in Zukunft mindestens 60 Prozent der Fläche jedes europäischen Landes abdecken und mindestens 50 Prozent der jeweiligen Bevölkerung erreichen.
Das Spektrum, das die EU zur Vergabe stellt, liegt zwischen 1980 und 2010 MHz für die Erde-Weltraum-Verbindung und zwischen 2170 und 2200 MHz für die Weltraum-Erde-Verbindung. Kein Betreiber darf mehr als 15 MHz in jede Richtung nutzen.
Die EU-Mitgliedsstaaten haben als Eigentümer des Radiospektrums auf ihr Zuteilungsrecht von Frequenzen verzichtet. Die EU soll in dem Frequenzbereich, der sich ungefähr um die 2 GHz bewegt, ein EU-weites Vergabeverfahren durchführen. Ziel ist es, den Zugang von ländlichen Gegenden zu Services wie Breitband-Internet und Mobile-TV zu verbessern.
Der Nachteil an diesen geostationären Services ist jedoch eine Zeitverzögerung von einigen Sekunden, die durch die lange Entfernung zwischen Erde und Satellit entsteht. Dieses Problem könnte durch Satelliten in erdnäheren Umlaufbahnen gelöst werden.
Das würde jedoch eine höhere Anzahl an Satelliten erfordern, die öfter ausgetauscht werden müssten. Zusammen mit den kostspieligeren Receivern würde dieses System die Betreiber einiges mehr kosten.
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