Besserer Schutz vor Abmahnungen
Der Bundesrat hat die Urheberrechtsnovelle gebilligt, über die geistiges Eigentum von Musik über Software und Literatur bis hin zu Medikamenten besser geschützt werden soll. Die Sperrung von Internetzugängen für Filesharer schaffte es nicht in das Gesetz.
Das “Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums” sei ein gerade noch vertretbarer Kompromiss bei der Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung verschiedener Branchenverbände von Providern. Die Politik habe glücklicherweise den noch wesentlich weiter reichenden Forderungen vor allem aus der Musik- und Filmindustrie eine Absage erteilt.
Die Verbände spielen damit auf die Forderung an, bei Urheberrechtsübertretungen Internet-Zugänge sperren zu lassen. Ein Vorschlag, der bei Verbänden wie, dem Verband der deutschen Internetwirtschaft eco, dem Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber (ANGA), dem Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM), dem Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) und dem Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) auf breite Ablehnung gestoßen ist.
“Der von der Musik- und Filmindustrie plakativ erhobene Vorwurf an die Provider, sie würden von Urheberrechtsverletzungen profitieren, ist ebenso falsch wie der Pauschalverdacht gegen 40 Millionen Internet-Nutzer, die das World Wide Web überwiegend legal nutzen”, erklärt Oliver Süme, Vorstand Recht und Regulierung von eco.
Messungen an den zentralen deutschen Internet-Knoten hätten gezeigt, dass die Behauptungen der Musikindustrie über den Umfang illegaler Tauschbörsennutzung nicht stimmen können. “Wir wehren uns gegen völlig überzogene Forderungen, wie zum Beispiel die zwangsweise Stilllegung von Internet-Anschlüssen, von denen aus mutmaßlich Urheberrechtsverletzungen begangen wurden”, so Süme.
Bei Vergehen mit gewerblichem Ausmaß dürfen die Inhaber der Rechte künftig von Internet-Providern oder auch von Spediteuren ohne weiteres die Herausgabe von Kundendaten verlangen. Allerdings stärkt das Gesetz auch die Rechte der Verbraucher. So dürfen Gebühren für Abmahnungen bei nichtgewerblichen Vergehen künftig den Betrag von 100 Euro nicht mehr überschreiten.