Besserer Schutz vor Abmahnungen

Das “Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums” sei ein gerade noch vertretbarer Kompromiss bei der Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung verschiedener Branchenverbände von Providern. Die Politik habe glücklicherweise den noch wesentlich weiter reichenden Forderungen vor allem aus der Musik- und Filmindustrie eine Absage erteilt.

Die Verbände spielen damit auf die Forderung an, bei Urheberrechtsübertretungen Internet-Zugänge sperren zu lassen. Ein Vorschlag, der bei Verbänden wie, dem Verband der deutschen Internetwirtschaft eco, dem Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber (ANGA), dem Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM), dem Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) und dem Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) auf breite Ablehnung gestoßen ist.

“Der von der Musik- und Filmindustrie plakativ erhobene Vorwurf an die Provider, sie würden von Urheberrechtsverletzungen profitieren, ist ebenso falsch wie der Pauschalverdacht gegen 40 Millionen Internet-Nutzer, die das World Wide Web überwiegend legal nutzen”, erklärt Oliver Süme, Vorstand Recht und Regulierung von eco.

Messungen an den zentralen deutschen Internet-Knoten hätten gezeigt, dass die Behauptungen der Musikindustrie über den Umfang illegaler Tauschbörsennutzung nicht stimmen können. “Wir wehren uns gegen völlig überzogene Forderungen, wie zum Beispiel die zwangsweise Stilllegung von Internet-Anschlüssen, von denen aus mutmaßlich Urheberrechtsverletzungen begangen wurden”, so Süme.

Bei Vergehen mit gewerblichem Ausmaß dürfen die Inhaber der Rechte künftig von Internet-Providern oder auch von Spediteuren ohne weiteres die Herausgabe von Kundendaten verlangen. Allerdings stärkt das Gesetz auch die Rechte der Verbraucher. So dürfen Gebühren für Abmahnungen bei nichtgewerblichen Vergehen künftig den Betrag von 100 Euro nicht mehr überschreiten.

Silicon-Redaktion

View Comments

  • Man muss Prioritäten setzen
    "Bei Vergehen mit gewerblichem Ausmaß dürfen die Inhaber der Rechte künftig von Internet-Providern oder auch von Spediteuren ohne weiteres die Herausgabe von Kundendaten verlangen."
    Super.
    Die Herausgabe von Verbindungs- bzw. Nutzerdatendaten ist also zukünftig bei Verdacht auf terroristische Aktivitäten, Kinderpronographie und Urheberrechtsverletzungen möglich.

    Ganz klar Raubkopierer = Terrorist, wenn nicht noch schlimmer.

    In was für einer Bananenrepublik leben wir eigentlich inzwischen, in der Medienkonzerne (völlig unverhohlen!) direkten Einfluss auf den Gesetzgebungsprozess nehmen???

Recent Posts

OT-Security braucht zunächst Asset-Transparenz

Unternehmen wissen oft nicht, welche Geräte in der Produktion eine IP-Adresse haben, warnt Peter Machat…

1 Tag ago

Künstliche Intelligenz erreicht die Cloud

KPMG-Studie: 97 Prozent der Cloud-nutzenden Unternehmen verwenden KI-Dienste von Cloud-Anbietern.

2 Tagen ago

AI Act: Durchblick im Regulierungsdickicht

Bitkom veröffentlicht Online-Tool und Leitfaden zum KI-Einsatz in Unternehmen. Beide Angebote sind kostenlos.

2 Tagen ago

Coveo beschleunigt europäisches Wachstum durch Expansion in der DACH-Region

Neue Kunden sind unter anderem SAP, Conforama Schweiz, 11teamsports, Phillip Morris International, Baywa und Thalia.

3 Tagen ago

Britische Behörden setzen auf Oracle Cloud

Oracle schafft einheitliche Plattform für vier Ministerien und über 250.000 Beamte mit der Oracle Applications…

3 Tagen ago

Windows 10: Wer haftet für Datenschutz nach Support-Ende?

Der Grund: Geräte, die mit veralteter Software arbeiten, sind anfällig für Cyberangriffe und Datenlecks.

3 Tagen ago