Bereits im Jahr 2000 soll die Deutsche Telekom der deutschen Niederlassung der Contol Risks Group (CRG) den Auftrag erteilt haben. Das meldete jetzt die Financial Times Deutschland. Dabei sollen die Methoden sogar noch weit über das Auswerten von Telefongesprächen hinausgehen, für das die Telekom in den vergangenen Tagen unter Kritik geriet.
Die privaten Ermittler sollen sogar versucht haben, über heimliche Kameraaufnahmen die Kontaktpersonen von Reportern ausfindig zu machen. Den Auftrag zu dieser Aktion soll ein Mitarbeiter der Telekom gegeben haben, der später zum Leiter der Konzernsicherheit im Unternehmen aufgestiegen ist. Noch sei aber unklar, ob der damals amtierende Vorstandschef Ron Sommer, den Auftrag erteilt habe.
“Wir haben dazu nichts in unseren Unterlagen gefunden. Wenn es so gewesen sein sollte, wäre das ein klarer Verstoß gegen sämtliche internen Ethikrichtlinien”, sagte Jürgen Stephan, seit 2003 CRG-Geschäftsführer. Inzwischen seien interne Untersuchungen eingeleitet worden und die Vorwürfe würden sehr ernst genommen.
Spekulationen, dass der amtierende Vorstandschef Rene Obermann ebenfalls in die Affäre verwickelt sei, wies der Aufsichtsrat der Telekom inzwischen zurück. Obermann hat die Vorgänge ans Kanzleramt, ans Bundesfinanzministerium und an die Staatsanwaltschaft weitergleitet, die inzwischen Ermittlungen eingeleitet hat. Von diesen Ermittlungen ist möglicherweise auch die Konzernpsitze betroffen. Wie ein Sprecher der Behörde bestätigte, seien bereits erste Durchsuchungen in Bonn, dem Hauptsitz der Telekom, durchgeführt worden. Dabei gehe es in erster Linie um die “missbräuchliche Verwendung von Daten”. Weitere Details wurden nicht bekannt.
In der betreffenden Zeit war Kai-Uwe Ricke Chef der Telekom, der im November 2006 seinen Posten aufgeben musste. Das Nachrichtenmagazin Der Spiegel hatte den Missbrauch der Telefonverbindungsdaten zwischen 2005 und 2006 ans Licht gebracht. Mit dem Abgleich von Telefonverbindungen sollte herausgefunden werden, welche Aufsichtsräte an die Presse Informationen weitergeben. Das ist ein klarer Gesetzesbruch.
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