BSA: Auch Schriftarten sind geistiges Eigentum
Die Business Software Alliance (BSA) hat einen kostenlosen Ratgeber zur Verwaltung von Schriftarten (Fonts) veröffentlicht.
Vielen Firmen sei es nicht bewusst, dass Fonts und Font-Software geistiges Eigentum darstellen, hieß es von der BSA. Wie bei Software, so sei auch zur Verwendung vieler Schriftsätze eine Lizenz notwendig. Durch diese werde die Zahl der Computer und anderer Geräte geregelt, auf denen ein Font installiert sein kann.
Die sorgfältige Verwaltung von Font-Bibliotheken sei auch aus technischer und arbeitstechnischer Sicht wichtig, heißt es im Ratgeber. Werden unbekannte oder unautorisierte Fonts eingeschleppt, könne dies Auswirkungen auf die Qualität der Dokumente haben. Unlizenzierte Fonts könnten zudem zu Datenverlust führen.
Die BSA gab zudem Fälle bekannt, in denen Unternehmen des Einsatzes nicht lizenzierter Fonts überführt wurden. Im Fall des niederländischen Verlages Aristo Uitgeverij waren es über 5000 Stück mit einem Wert von 43.750 Euro. Der britische Verlag Camden Publishing hatte über 11.000 Fonts für rund 100.000 Euro im Einsatz. Beide Unternehmen haben die Fonts jetzt vollständig lizenziert.