In der aktuellen Diskussion über die Verbesserung des Datenschutzes bei Telefon- und Internetverbindungen empfahl Kubicek, den Betroffenen selbst die Möglichkeit der Kontrolle zu geben. Wenn die Speicherung von Daten zur eigenen Person nicht vermieden werden kann und die Aufsichtsbehörden keine lückenlose Kontrolle gewährleisten können, sollten die Telekommunikationsunternehmen den Betroffenen selbst das Recht einräumen, online zu kontrollieren, wer wann auf ihre Verbindungsdaten zugegriffen hat.
Dies können zum Beispiel in Belgien die Bürgerinnen und Bürger im zentralen Melderegister, führte er eines der demokratischeren Beispiele an. Hier können die Bürger nicht nur die zu ihrer Person gespeicherten Daten online einsehen, sondern auch die so genannten Logdateien, in denen automatisch die Zugriffe auf diese Daten protokolliert werden. Diese Transparenz vor dem Bürger und Kunden stellte er als vorbildlich dar.
Die Telekommunikationsunternehmen stellten ohnehin die monatlichen Abrechnungen online zum Abruf, also könnten sie den Kunden auch den Zugriff auf die zugrunde liegenden Verbindungsdaten sowie auf die Protokolldaten eröffnen, so Kubicek. Werden solche Zugriffe angezeigt, so können die Betroffenen selbst durch die Aufsichtsbehörden überprüfen lassen, ob die Zugriffe zulässig waren. So kann nach Ansicht des Bremer Datenschutzexperten am ehesten das verlorene Vertrauen bei den Bürgern in den gesetzeskonformen Umgang mit sensiblen Daten wieder hergestellt werden. Diese Art von Transparenz könnte ihm zufolge helfen.
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Zugehöriger Blogbeitrag
Der zugehörige Beitrag von Herbert Kubicek im ifib Weblog ist unter http://www.ifib.de/blog/index.php/site/datenschutzkontrolle_in_der_telekommunikation_durch_die_betroffenen_selbst/ zu finden.