Alle Betroffen waren registrierte Nutzer der inzwischen nicht mehr existenten Online-Tauschbörse OiNK, die bereits Ende Oktober vergangenen Jahres von britischen und niederländischen Polizeibehörden geschlossen worden war.
Laut Angaben des Internationalen Verbandes der Phonoindustrie (IFPI) wurde damals die “größte Pre-Release-Quelle” für Musik im Internet aus dem Verkehr gezogen. Die fünf Männer im Alter zwischen 19 und 33 Jahren wurden gemeinsam mit einer 28-jährigen Frau mittlerweile aber wieder auf Bewährung ohne Kaution freigelassen. Wie BBC News berichtet, wurde bisher keine Anklage erhoben.
Maßgeblich an den Verhaftungen beteiligt war neben der Polizei von Cleveland auch die britische Tonträgerindustrie (BPI). Diese hatte die Behörden in ihrem Vorgehen gegen die Nutzer der Filesharing-Webseite OiNK von Anfang an unterstützt. “Die illegale Verbreitung von Musik im Internet, besonders von noch nicht veröffentlichten Werken, richtet immensen Schaden an”, erklärt die BPI gegenüber BBC News. Der Schlag gegen die Online-Tauschbörse OiNK sei in dieser Hinsicht ein wichtiger Erfolg. “Da OiNK zum damaligen Zeitpunkt die wichtigste Quelle war, sind wir dagegen vorgegangen, um eine Schließung zu erreichen”, argumentiert die BPI. Der Tonträgerverband habe dabei in erster Linie Informationen geliefert, um die polizeilichen Untersuchungen zu unterstützen. “Nun ist die Angelegenheit Sache der Polizei. Wir können zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine weiteren Auskünfte geben”, heißt es von der BPI.
“Wir gehen klar gegen Musikpiraterie im Internet vor”, erklärt Daniel Knöll, Sprecher des Bundesverbands Musikindustrie. An die 40.000 Strafanzeigen seien im vergangenen Jahr wegen illegalem Filesharing erfolgt und 16.000 Zivilverfahren eingeleitet worden. “Einen Fall, wo ein Nutzer einer Internet-Tauschbörse verhaftet worden ist, hat es bislang in Deutschland allerdings noch nicht gegeben”, betont Knöll. Von der Strategie her setze man vielmehr eher auf Abschreckung als auf Gefängnisstrafen. “Illegales Filesharing ist in Deutschland mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bedroht. Bei gewerblichem Ausmaß erhöht sich das Strafmaß auf fünf Jahre”, stellt Knöll fest.
Der mittlerweile geschlossene Bittorrent-Tracker-Dienst OiNK hatte sich vor allem auf Musikalben spezialisiert, die oftmals schon Wochen vor ihrer eigentlichen Veröffentlichung im Handel auf der Plattform erhältlich waren. Mehr als 60 Alben sind Schätzungen der Musikindustrie zufolge im Jahr 2007 über das Internetportal vorab veröffentlicht worden. Die auf Einladung hin kostenlos nutzbare Seite, die über rund 180.000 Mitglieder verfügt haben soll, wurde nach Ermittlungsergebnissen der Behörden von einem 24-jährigen Briten betrieben. Die betreffenden Server standen aber in Amsterdam, wurden im Rahmen einer Reihe von Razzien in Rechenzentren beschlagnahmt und nach Löschung sämtlicher Daten wieder zurückgegeben. Woher OiNK die unveröffentlichten Alben bezogen hat, konnte bis heute nicht geklärt werden.
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harren..
Liebes Silicon-Team,
bitte bei Verwendung dieses seltenen Wortes die Grammatik beachten.
Beste Grüße
Ihr Peter Alef
harren und sonstige Genitive....
Ich kann Herrn Alef nur ganzen Herzens(!) zustimmen und verweise noch auf den Satz "......seien im vergangenen Jahr wegen illegalem Filesharing erfolgt..."!!
Sic transit gloria linguae!
MfG
Frank Raudszus
Hmmmm...
Ich bin kein Germanist...klären Sie mich doch bitte auf was mit dem besagten Satz nicht stimmt.
Viele Grüße
Ralf Gnaus