Die französische Ratspräsidentschaft unter Nicolas Sarkozy sehe die Einführung schwarzer Listen und Internet-Sperren für Tauschbörsennutzer vor. Darüber hinaus sollen Maßnahmen zur Internet-Filterung ergriffen werden, um geistiges Eigentum zu schützen. Zu dem Zweck würden Zollbehörden mit neuen Befugnissen ausgestattet, die beispielsweise die anlasslose Durchsuchung von Datenträgern beim Grenzübertritt ermöglichen könnten.
Eine strafrechtliche Verfolgung von Tauschbörsennutzern ist auch vorgesehen, wenn geschützte Inhalte ohne finanzielle Motive getauscht werden, wie aus einem ACTA-Diskussionspapier hervorgeht. Dieses Papier, das aus dem Hause des US-Handelsrepräsentanten stammen soll, ist in Kreisen des anonymen Internetdienstes Wikileaks aufgetaucht. “Strafrechtlich sind finanzielle Motive von Urheberrechtsverletzungen unabhängig. Das bedeutet, dass eine solche Regelung in Deutschland überflüssig wäre, da bereits eine Urheberrechtsverletzung ausreicht, um eine strafrechtliche Verfolgung aufzunehmen”, erklärt Verena Eckert, Rechtsexpertin der IT Recht Kanzlei.
“Kleine Filesharer” seien bisher von Strafverfolgungen eher verschont geblieben. Dies dürfte sich mit ACTA ändern, was sich den Plänen der EU-Kommission entsprechend noch in diesem Jahr auswirken könnte. “Die Strafe kann bei kommerziellem Interesse an der Verbreitung Copyright-geschützter Dateien härter Ausfallen als ohne finanzielle Motive. Dies betrifft aber nur das Ausmaß der rechtlichen Konsequenzen und nicht die Voraussetzung für eine strafrechtliche Verfolgung an sich”, so Eckert gegenüber pressetext. Vonseiten der EU-Kommission wird die Relevanz des Diskussionspapiers bestritten. Außerdem stehe man noch am Anfang der Verhandlungen, weshalb Spekulationen über das letzten Endes geschlossene Abkommen verfrüht seien. Bürgerrechtsinitiativen drängen jedoch angesichts der Befürchtungen zu den Verhandlungsinhalten darauf, ACTA in einen öffentlichen Diskurs zu stellen.
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