“Wir schreiben den Lufthansa-Vorstand an, um zu erfahren, welche Daten zu welchen Zwecken erhoben wurden”, sagte Nils Schröder, stellvertretender Sprecher der NRW-Datenschutzbeauftragten, dem Handelsblatt. Die Lufthansa, die auch einen Sitz in Köln hat, sei zur Auskunft gesetzlich verpflichtet. Sollte das Unternehmen unbefugt auf persönliche Reisedaten zugegriffen haben, drohe laut Paragraf 43 des Bundesdatenschutzgesetzes eine Geldbuße von bis zu 250.000 Euro.
Hintergrund sind Medienberichte, wonach die Lufthansa Daten eines Journalisten der Financial Times Deutschland mit denen eines Lufthansa-Aufsichtsrats abgeglichen haben soll. Die Fluggesellschaft habe so interne ‘Informationslecks’ aufspüren wollen. Die Lufthansa hat die internen Nachforschungen mittlerweile eingeräumt – gleichzeitig aber betont, dass alles rechtlich einwandfrei zugegangen sei.
“Es gibt kein abstraktes Recht zur Selbstjustiz”, sagte Schröder. Für die Verfolgung von Straftaten sei der Staat zuständig. Die Datenschutzbehörde müsse jetzt möglicherweise zwischen dem Interesse der Lufthansa an der Aufklärung eines möglichen Verstoßes gegen das Aktiengesetz und den Datenschutzrechten abwägen.
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