Beim ‘Software Remarketing’ verkaufen Unternehmen aus Überbeständen oder aus der Konkursmasse stammende OEM-Produkte (Original Equipment Manufacturer) zurück an den Software-Handel. Einen Großteil des Software-Remarketing-Geschäfts decken Leasing-Gesellschaften ab, die ihre Software nach Ablauf der Leasingzeit zurückerhalten und dann wieder anbieten. Hier kauft Software Trading nach eigenen Angaben die Ware in großen Stückzahlen auf und gibt sie dann weiter.
Qualitativ gebe es bei den Remarketing-Versionen keinen Unterschied zu den Vollpreis-Produkten, teilte der Anbieter mit. Es handele sich um ein vollwertiges Windows XP Professional mit regulärer Lizenz – “für unter 70 Euro”. Die Software wird demnach mit Handbuch, Lizenz und CD eingeschweißt geliefert. Installation, Freischaltung und Registrierung erfolgen wie üblich, die Software ist im Online-Shop des Händlers erhältlich.
Laut Software Trading hält Microsoft vom Remarketing wenig. Dennoch gebe es keinen rechtlichen Grund, weshalb eine gekaufte Software nicht weiterverkauft werden dürfe. Diese Einschätzung beruhe auf der ‘Erschöpfung des Verbreitungsrechts’ (Paragraf 69c Nr. 3 Urheberrechtsgesetz). Daraus ergebe sich, dass Vertriebsbeschränkungen und Weitergabeverbote in formularmäßigen Lizenzbedingungen wie den AGB unwirksam seien. Eine oberstgerichtliche Entscheidung dazu wurde bereits im Jahr 2000 gefällt, hieß es.
Microsoft verbreite zwar das Argument, dass OEM-Versionen nicht für jeden beliebigen PC geeignet sind. “Das entspricht einfach nicht den Tatsachen”, sagte Martin Zmatlik, Geschäftsführer von der Software Trading. “Wir haben bereits über tausend einzelne Windows-Remarketing-Versionen ausgeliefert, doch in keinem einzigen Fall ergaben sich Inkompatibilitäten.” Um einen einwandfreien Zustand der Software zur gewährleisten, sende man regelmäßig Windows-Versionen zur Überprüfung an Microsoft. Bisher habe es noch keinen Grund zur Beanstandung gegeben, so Zmatlik.
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