Dieser Verdacht ergibt sich aus internen Unterlagen der Telekom, die dem Mainzer Sender und Wirtschaftswoche vorliegen. Demnach soll die Abhörmaßnahme vom damaligen Vorstand Technische Dienste, Hagen Hultzsch, genehmigt worden sein. Der Vorstand Personal und Recht, Heinz Klinkhammer, soll später versucht haben, das rechtswidrige Vorgehen zu vertuschen – entgegen der ausdrücklichen Empfehlung von Mitarbeitern im Sicherheitsmanagement der Telekom.

Bei Ermittlungen der Telekom gegen mutmaßliche Hacker, die einen Angriff auf die Computersysteme der Telekom verübt haben sollen, gab Vorstandsmitglied Hultzsch nach einem internen Vermerk grünes Licht, “Telefon-Anschlüsse auf Überwachung zu legen”. Er tat dies bei einer Krisensitzung am Abend des 11. Dezember 1996. Zuvor hatte der Justitiar der Telekom die Maßnahme mit Verweis auf den sogenannten “Notwehr”-Paragraphen – § 32 Strafgesetzbuch – gerechtfertigt.

Nach den internen Dokumenten hat die Telekom am 12. Dezember 1996 mit der elektronischen Überwachung von vier Telefonnummern im rheinischen Hennef begonnen, die insgesamt drei verdächtigen Personen zugeordnet wurden. Bei den Maßnahmen, die bis zum 16. Dezember 1996 liefen, sollen insgesamt knapp 120 Anrufe erfasst worden sein. Dabei wurden offenbar auch die Gesprächsinhalte technisch verfügbar gemacht.

Die Leitungen seien – so heißt es in einem als “streng vertraulich” eingestuften Vermerk der Telekom – einem externen ‘Monitoring Center’ zugeführt worden. Nach den Unterlagen soll es sich um eine Firma für elektronische Dienstleistungen gehandelt haben, zu deren Kunden auch deutsche Sicherheitsbehörden zählen.

Nach Beendigung der Operation mit dem Decknamen ‘Bunny’ entbrannte in der Konzernzentrale Anfang 1997 ein Streit um ihre Rechtmäßigkeit. Experten des Unternehmens hielten sie für einen schweren Verstoß gegen geltendes Recht. Dafür müsse die Telekom bei Bekanntwerden sogar den Verlust ihrer Lizenz befürchten. Der Konzern sei in jedem Fall verpflichtet, die Aufsichtsbehörden und die Betroffenen über die Abhöraktion zu informieren.

Eine solche Informationspflicht jedoch bestritt vor allem der Personalvorstand der Telekom, Heinz Klinkhammer. Dieser Verdacht ergibt sich aus einem geheimen Gesprächsprotokoll vom 21. März 1997. Demnach hat Klinkhammer empfohlen, lieber “gutes Wetter” bei Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei zu machen und sie von einer “guten und verlässlichen Zusammenarbeit überzeugen”. Dann werde auch “nichts herauskommen, weil keiner etwas ahne”.

Im Juni 1997 informierte die Telekom dann doch das Bundesministerium für Post und Telekommunikation über die “telekommunikationsdatenschutzrechtlich relevanten Aufzeichnungsmaßnahmen”. In einem Antwortschreiben des zuständigen Staatssekretärs im Ministerium, Gerhard Pfeffermann, heißt es: “Ich halte das Vorgehen in Ihrem Unternehmen daher für strafrechtlich in hohem Maße bedenklich.”

Das Ministerium kommt zu dem Schluss, dass die Maßnahmen rechtswidrig waren. Außer dieser Rüge blieb die Aktion aber offenbar strafrechtlich folgenlos. Gegen die beteiligten Mitarbeiter des Konzerns wurde nicht staatsanwaltschaftlich ermittelt. Das Ermittlungsverfahren gegen die vermeintlichen Hacker wurde eingestellt.

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Silicon-Redaktion

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  • 90er Jashre??
    Die 90er Jahre liegen meines wissens zwischen 1980-1989 und nicht von 1990-1999!!

  • Da irren Sie sich, Herr Hensel.
    Die 90er Jahre sind von 1990 bis 1999. Im Gegensatz dazu ist das Neunzehnte Jahrhundert der Zeitraum 1801 bis 1900.

    Nicht verwechseln.

    MfG
    Bernd

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