Arbeitslosengeld künftig via Chipkarte
Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf über den ‘elektronischen Entgeltnachweis’ (ELENA) beschlossen. Ab dem Jahr 2012 soll es bestimmte Sozialleistungen nur bei Vorlage einer Chipkarte geben.
Beantragen die Bürger derzeit eine Sozialleistung wie das Arbeitslosengeld oder das Elterngeld, benötigen sie eine Einkommensbescheinigung vom Arbeitgeber. Nach Angaben der Bundesregierung werden 60 Millionen dieser Bescheinigungen pro Jahr ausgestellt.
Nach dem Gesetzentwurf wird zunächst ein Teil der Bescheinigungen in Papierform abgeschafft. Der Arbeitgeber sendet die Daten über die Bezüge und die Gehälter künftig an eine bundesweite zentrale Datenbank. Aus dieser Datenbank rufen die Behörden die Daten ab und berechnen daraus die Sozialleistung.
Bürger, die eine Sozialleistung beantragen, brauchen künftig eine Karte mit einer sogenannten qualifizierten Signatur. Die Signatur entspricht rechtlich einer Unterschrift. Die Bürger müssen die Karte kaufen. Hierfür dürften Kosten in Höhe von rund 10 Euro anfallen – bei einer Gültigkeit von drei Jahren.
In einem ersten Schritt erfolgt die Umstellung auf das ELENA-Verfahren für sechs Bescheinigungen. Dazu gehören Anträge für das Arbeitslosengeld I, das Wohngeld und das Elterngeld. Die Karte kann zudem für rechtsverbindliche Aktionen im Internet genutzt werden. Anwendungsfälle sind das Online-Banking, der Online-Einkauf und die Kommunikation mit Banken und Versicherungen.
Wenn alle Anträge nur noch elektronisch bearbeitet werden, entlastet dies die Unternehmen nach Angaben der Bundesregierung um 5 Millionen Euro jährlich. Ab 2012 würden durch Elena insgesamt rund 85,6 Millionen Euro pro Jahr eingespart.
Vom Branchenverband Bitkom hieß es, es sei längst überfällig, auf eine komplett elektronische Kommunikation zwischen Arbeitgebern und Behörden umzustellen. “Schließlich liegen die Daten bei den Unternehmen elektronisch vor und werden in den Verwaltungen auch elektronisch weiter bearbeitet. Die bisher übliche Übertragung auf Papier ist teuer, fehleranfällig und anachronistisch”, sagte Bitkom-Präsident August-Wilhelm Scheer.
Die aktuelle ELENA-Regelung schöpfe allerdings nur einen Bruchteil der Möglichkeiten des elektronischen Meldeverfahrens aus. Zu viele Bereiche – etwa die Prozesskostenbeihilfe, Wohnberechtigungsscheine oder Unterhaltsstreitigkeiten – seien noch nicht davon erfasst. “Deshalb darf der für das Jahr 2012 geplante Start des elektronischen Meldeverfahrens nur ein erster Schritt sein”, so Scheer.