Die beiden Unternehmen wollen im Rahmen eines Abkommens vor allem für die Einhaltung hoher Sicherheitsstandards bei ihren Online-Gesundheitsdiensten einsetzen. Diese strengeren Richtlinien sollen bei den Patienten für mehr Vertrauen bezüglich der Speicherung ihrer Patientendaten im Internet sorgen. So sollten etwa Zugriffe auf die Online-Krankendaten künftig unabhängig geprüft werden. Dadurch könnte beispielsweise verhindert werden, dass die im Netz gespeicherten Daten missbräuchlich verwendet werden.
Bereits im März dieses Jahres hatte die Bundesärztekammer Online-Gesundheitsdienste kritisiert und davor gewarnt, dass Patientendaten aus dem Internet kommerziell weiterverwendet werden könnten. “Wir sehen das Ganze nicht so übertrieben kritisch”, erklärt hingegen Dagmar Nedbal, Pressesprecherin der Bayerischen Landesärztekammer. Eine Missbrauchsgefahr bestehe zwar generell im Internet, dessen Nutzer wüssten aber genau über diese Problematiken Bescheid.
“Der Datenschutz im Onlinebereich ist ein bekanntes Problem. Patienten, die ihre Krankheitsdaten online speichern lassen wollen, können selbst darüber bestimmen, ob diese weitergegeben werden dürfen oder nicht”, meint Nedbal. Derzeit sei der Personenkreis, der sich von derartigen Angeboten angesprochen fühlt, aber noch relativ klein.
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