Bislang hatte die Deutsche Telekom im Abhörskandal nur zugegeben, Steuersignale aufgezeichnet zu haben. Damit lassen sich Bewegungsmuster etwa von Handy-Besitzern erstellen. Gespräche, so die Telekom, seien nicht Gegenstand der Aufzeichnungen gewesen.
Wie die Wirtschaftswoche berichtet, sei nun ein Vermerk eines an der Operation ‘Bunny’ beteiligten Beamten aufgetaucht, der diese Aussagen zu widerlegen scheint. Dort heißt es: “Die interne Aufzeichnungsmaßnahme betraf nicht nur die ‘näheren Umstände’ der ‘Telekommunikation’ und ‘Steuersignale’, sondern war auf die Erfassung von ‘Nutzsignalen’ gerichtet.” Als Nutzsignale werden Dienste wie Sprach- oder Datenübertragungen bezeichnet.
Gegenüber der Deutschen Presse-Agentur erklärte die Telekom: “Wir können auf Grundlage der Unterlagen, die uns zur Verfügung stehen, ein Abhören nicht nachvollziehen. Wir haben die Wirtschaftswoche gebeten, die Unterlagen uns oder der Staatsanwaltschaft auszuhändigen. Wir haben kein Interesse, irgendetwas zu verbergen.”
Die Abhöraktion, die mit dem deutschen Grundgesetz im Konflikt steht, hatte die Telekom zunächst als Abwehrreaktion gegen einen Hackerangriff dargestellt. Aus den Notizen geht zudem hervor, dass man bei der Telekom die bestehende Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern als zu riskant ansieht. Daher wurde die Anschaffung einer eigenen Abhöranlage, einer so genannten Backend-Einrichtung empfohlen.
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