Bundestrojaner darf in Bayern uneingeschränkt schnüffeln
Gegen die Stimmen der Opposition hat am Donnerstag die CSU im Landtag eine Gesetzesänderung durchgesetzt, die Ermittlern erlaubt, heimlich in Wohnungen Überwachungstechnologien zu installieren. Aus den Fraktionen von Grünen und SPD kam die Warnung vor Verfassungsbruch und Überwachungsstaat.
Trotz vehementer Kritik der Opposition hat die CSU mit der Neuregelung des Polizeiaufgaben- und Verfassungsschutzgesetzes den Ermittlern den heimlichen Zugriff auf die Rechner Verdächtiger über eine im Volksmund inzwischen ‘Bayerntrojaner’ genannte Spionagesoftware eingeräumt. Die neue Regelung soll am 1. August in Kraft treten. Damit wird auch die Vorgabe für Abhörmaßnahmen aufgeweicht: Den Ermittlern wird es möglich, heimlich in Wohnungen einzudringen, um Überwachungstechnologien zu installieren.
Nun darf auch der bayerische Verfassungsschutz – wie die Polizei – Wohnräume abhören und Mobiltelefone orten. Mit der Lizenz für den Zutritt zu Wohnungen übertreffen die Bayern die Vorgaben des Bundes, bei denen lediglich die Online-Durchsuchung diskutiert wird.
Eingeschränkt werden durch das Gesetz jedoch die automatische Erfassung von Auto-Kennzeichen und die Rasterfahndung. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts dürfen diese nur noch bei konkreter Gefährdung angewendet werden.
Oppositionelle wie die Grünen-Rechtsexpertin Christine Stahl oder der SPD-Abgeordnete Florian Ritter äußerten starke Zweifel, ob dieses Gesetzt verfassungskonform sei und sprachen von einem bürgerrechtlichen Desaster.