In dem seit Jahren schwelenden Rechtsstreit zwischen Oracle und usedSoft hat der US-Hersteller gegen den Händler von “gebrauchten” Oracle-Lizenzen geklagt. Der erste Rechtsspruch erging vor zwei Jahren durch das Oberlandesgericht im Zuge einer Einstweiligen Verfügung. Ein Urteil des Landgerichts München bestätigte dieses erste Urteil.
Nun hat das Oberlandesgericht München am 3. Juli 2008 (Az. 6 U 2759/07) wiederum das Urteil der Vorinstanz bestätigt. Das Oberlandesgericht (OLG) hat zum die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen. Diese Entscheidung begründete das Oberlandesgericht mit einer klaren und deutlichen Rechtslage, die keiner Bestätigung durch den BGH bedürfe.
usedSoft hat bereits angekündigt, gegen das Oracle-Urteil des OLG Antrag auf Zulassung der Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) einzulegen. usedSoft wolle noch diesen Monat einen Revisionsantrag direkt beim BGH stellen.
“Das Urteil ist für uns im Grunde nicht mehr von Relevanz, weil wir mit Oracle-Software zur Zeit nicht handeln und wir mit dem rechtskräftigen Urteil des Landgerichts München eine vernünftige Rechtsgrundlage für unser Hauptgeschäft haben”, erklärte usedSoft-Geschäftsführer Peter Schneider zum jüngsten Oracle-Urteil. “Aber hier geht es auch ums Prinzip: Wir werden es nicht hinnehmen, dass ein deutsches Gericht fundamentale Rechtsgrundsätze dermaßen missachtet. Wir werden vor dem Bundesgerichtshof für einen in vollem Umfang liberalisierten Software-Markt kämpfen.”
Von dem Urteil ist jedoch nicht der Handel gebrauchter Microsoft-Lizenzen betroffen, teilt usedSoft mit. “Selbst Oracle hatte im Zuge des Verfahrens vor dem OLG explizit unterstrichen, dass der Fall bei Oracle-Software anders liege als bei Microsoft-Lizenzen”, heißt es in einer Mitteilung.
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