“Den Nutzenden ist nicht bewusst, geschweige den, dass sie hierin eingewilligt hätten, dass ihre personenbeziehbaren Daten zur Erstellung von Nutzerprofilen an den internationalen Konzern übermittelt werden”, schreibt Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD). “Selbst den deutschen Datenschutzbehörden ist nicht bekannt, was Google dann mit diesen Daten anstellt.”
Google Analytics kann von Website-Betreibern in ihre Angebote eingebunden werden, um Zugriffsstatistiken zu liefern. Das Programm kann so installiert werden, dass sein Vorhandensein für die Nutzer nicht ersichtlich ist. Die Nutzungsdaten werden zu Google übermittelt und können dort mit den Daten anderer Google-Dienste zusammengeführt werden. So entstehen beispielsweise User-Profile, die für Werbezwecke verwendet werden können.
“Wir waren verblüfft und schockiert, wie weit Google Analytics auch in Schleswig-Holstein verbreitet ist. Renommierte Medien- und Internetunternehmen gehören zu deren Nutzern ebenso wie viele Anbieter aus der Tourismus- und der Dienstleistungsbranche; ja politische Parteien, öffentliche Stellen des Landes und Hochschulen setzen den kostenlosen, aber datenschutzwidrigen Service ein”, so Weichert.
Die Datenschützer von Schleswig-Holstein und Berlin haben nun Google dazu aufgefordert, ihnen mitzuteilen, welche Unternehmen in ihrem Verantwortungsbereich Google Analytics einsetzen. In den Nutzungsbedingungen für schreibt der Suchkonzern selbst, das Webseiten-Betreiber die Nutzer deutlich auf den Einsatz des Tools hinweisen müssen. Bei einer ersten Stichprobe haben die Datenschützer bereits mehrere Seiten-Betreiber aufgefordert, Google Analytics nicht mehr zu nutzen.
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Google Analytics
Hallo,
interessant ihr Artikel. Besonders das hier "In den Nutzungsbedingungen für schreibt der Suchkonzern selbst, das Webseiten-Betreiber die Nutzer deutlich auf den Einsatz des Tools hinweisen müssen." Und wie ist das denn bei silicon.de?
Gruß Michael
Alternativen sind halt teuer
Hi,
also hier auf dieser Formularseite ist "urchin" eingebunden. Also nutzt Silicon Google Analytics.
Aber das gesamte Gebilde ist doch eher abstrakt: Der Staat will die IP-Adresse, die personenbezogen ist. Die in Analytics-Daten sind im Grunde genommen nicht personenbezogen, weil diese sich nicht zum Nutzer zurückverfolgen lassen.
Es wird nur aufgezeichnet, was der Nutzer auf der Seite macht. Ich denke, das kann nur schwer gegen den Besucher eingesetzt werden, weil der Betreiber der Seite den Rahmen hierfür vorgibt.
Rechtlich ist das sicherlich egal, denn die informationelle Selbstbestimmung steht. Letztlich kann der Seitenbetreiber das aber nicht auf bestimmt Personen zurückführen.
Bleibt Google, den sicherlich absolut alle Infos zur Verfügung stehen. Diese haben sich durch ihre AGB entsprechend abgesichert.
Was halt auffällt ist, dass Google sonst was überprüft, wenn man ein Adwords-Werbebanner hochlädt. Eine Einbindung der von Google vorgeschlagenen vermerke zu Analytics ist hingegen nicht bindend.
Ich bin gespannt, ob Google das in naher Zukunft ändern muss.
J