EU reguliert den Stand-by-Betrieb
Die EU-Staaten haben sich auf den Gesetzesvorschlag der EU-Kommission über Haushalts- und Bürogeräte im Stand-by-Betrieb geeinigt.
In der EU-Vorschrift werden Energieeffizienz-Anforderungen für alle in Europa verkauften Produkte festgelegt. Die ‘Stand-by’-Verordnung gilt für alle in Haushalten und Büros verwendeten Geräte wie Fernseher, Computer, Mikrowellengeräte.
Je nach Funktionsumfang des Produkts ist der Verordnung für den Stand-by-Betrieb im Jahr 2010 ein maximal zulässiger Stromverbrauch von entweder 1 oder 2 Watt festgelegt. Ab 2013 liegt der maximal zulässige Stromverbrauch bei 0,5 beziehungsweise 1 Watt – also nahe an Werten, die mit der besten verfügbaren Technik erreicht werden können.
Durch die Verordnung soll der Stromverbrauch im Stand-by-Betrieb in der EU – der derzeit annähernd 50 TWh pro Jahr beträgt – bis 2020 um 73 Prozent reduziert werden. Diese Einsparungen entsprechen nach Angaben der EU-Kommission dem jährlichen Stromverbrauch Dänemarks und einer jährlichen Einsparung von 14 Millionen Tonnen CO2.
Darüber hinaus ist mit weiteren Einsparungen in anderen Regionen der Welt zu rechnen, da viele Produkte weltweit verkauft werden. Aufgrund der abgestuften Vorgehensweise sollen die Hersteller ihre Produkte rechtzeitig an die neuen Anforderungen anpassen.
Die Stand-by-Verordnung wird jetzt durch das Europäische Parlament geprüft und soll noch im Jahr 2008 offiziell von der EU-Kommission verabschiedet werden. ‘Ökodesign-Maßnahmen’ für andere Produktgruppen sollen in den nächsten Monaten folgen.