Google Street View ist Peter Schaar ein Dorn im Auge

In diesen Tagen hat Google auch die Bilder von deutschen Städten in seine riesige Datenbank integriert. Die Bilder sollen weltweit zum Abruf aus dem Internet zur Verfügung stehen. Sie können mühelos mit Satellitenfotos, Adressdatenbanken und weiteren personenbezogenen Daten verknüpft werden. Damit werden persönliche Lebensumstände noch intensiver ausgeleuchtet und das stört Schaar an dem Geschäftsmodell.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, will wenigstens gesetzliche Begrenzungen dafür haben. “Geodaten sollten nur nach vorheriger Einwilligung des Betroffenen genutzt werden dürfen. Der Bundestag hat die Chance, dies bei den ohnehin im Herbst anstehenden Beratungen über verbesserte Datenschutzregeln zu berücksichtigen.”

Schaar fragte: “Müssen wir etwa damit rechnen, mit Werbung von Unternehmen überschüttet zu werden, die den Zustand unserer Häuser und Wohnungen über das Internet begutachtet haben und uns ihre Dienste, etwa für Renovierungsmaßnahmen anbieten? Werden Kriminelle den Dienst nutzen, um interessante Objekte auszuspähen? Wie werden eigentlich besonders sensible Einrichtungen wie Frauenhäuser vor Ausforschung geschützt? Brisant wäre es auch, wenn die Bilder für Bonitätsbewertungen herangezogen würden und negative Konsequenzen bei der Kreditvergabe oder bei sonstigen Geschäftsabschlüssen hätten.”

Google versicherte zwar, dass einzelne Personen oder Autokennzeichen nicht erkennbar sein sollen. Hier sieht Schaar aber noch Klärungsbedarf. Auch wenn die ins Internet gestellten Aufnahmen verfremdet werden, verfüge der Anbieter über die vollständigen Informationen, einschließlich der Gesichtsbilder und Kfz-Kennzeichen.

Kürzlich hat ein US-Bezirksgericht angeordnet, alle Nutzerdaten des Google-eigenen Videoportals Youtube an ein TV-Unternehmen herauszugeben. Schaar will ein ähnliches Gebaren der Konzerne in Deutschland vermeiden, sieht aber auch eine wachsende Gefahr durch staatliche Stellen. “Wer garantiert, dass staatliche Stellen oder Unternehmen im In- und Ausland die gespeicherten Bilddaten nicht erhalten können”, fragte Schaar.

Silicon-Redaktion

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