Bundesgerichtshof verbietet Opt-out-Klauseln

Die Richter am BGH gaben heute einer entsprechenden Klage der Verbraucherschützer statt. Die Firma AGNITAS empfiehlt betroffenen Unternehmen, ihre Anmeldeformulare anzupassen und vorhandene Einwilligungen zu aktualisieren.

Das Urteil betrifft demnach alle Firmen aus der Direkt- und Dialogmarketing-Branche, die in Deutschland aktiv sind. Sie müssen sich an die neue Rechtsprechung anpassen. Vorhandene Opt-out-Klauseln sind durch Opt-in zu ersetzen. Das heißt, dass der Verbraucher aktiv eine Entscheidung treffen muss, dass seine Daten weitergegeben werden sollen. Bei Opt-out ist diese positive Entscheidung voreingestellt und kann nur durch ein “Nein” beim ersten Kontakt rückgängig gemacht werden. Da viele Verbraucher dies übersahen, gab es jetzt Klage und Urteil.

Für die Werbebranche heißt das jedoch auch, dass sie durch Opt-out gewonnene Daten nicht mehr verwenden dürfen und sie erneut per Opt-in-Verfahren einholen müssen. Die Richter am BGH folgten also den Verbraucherschützern, allerdings nur bei mobiler und digitaler Werbung. Für die Zusendung von Werbung per Post wurde das Opt-out-Verfahren nicht beanstandet.

Die Richter stellten die Verbindung zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb her und stellen fest, “dass Einwilligungsklauseln, die so gestaltet sind, dass der Kunde tätig werden und ein Kästchen ankreuzen muss, wenn er seine Einwilligung in die Zusendung von Werbung unter Verwendung von elektronischer Post nicht erteilen will (Opt-out-Erklärung), mit dieser Vorschrift nicht vereinbar sind”. Somit steht fest, dass die Einwilligung durch eine gesonderte Erklärung erteilt werden muss (Opt-in-Erklärung) und “eine gesonderte, nur auf die Einwilligung in die Zusendung von Werbung mittels elektronischer Post bezogene Zustimmungserklärung des Betroffenen erforderlich ist.” (Mitteilung der Pressestelle Nr. 135/2008).

Im Direkt- und Dialogmarketing und insbesondere E-Mail-Marketing ist die Einwilligung der Verbraucher jedoch sowieso schon eine wichtige Voraussetzung. Hier kommt es laut AGNITAS bereits seit langem darauf an, den Kunden maßgeschneiderte und auf das jeweilige Kundenprofil passende Angebote unterbreiten zu können.

Silicon-Redaktion

Recent Posts

GenKI verbessert Datenmanagement und Angebotsgenauigkeit

DHL Supply Chain nutzt generative KI-Anwendungen für Datenbereinigung und präzisere Beantwortung von Angebotsanforderungen (RFQ).

2 Stunden ago

Rolls-Royce Power Systems nutzt industrielle KI aus der IFS Cloud​

Marke mtu will globale Serviceabläufe optimieren und strategische Ziele hinsichtlich Effizienz, Nachhaltigkeit und Wachstum unterstützen.

2 Stunden ago

Thomas-Krenn.AG: viele Pflichten, knappe Ressourcen, mehr freie IT-Welt

IT-Infrastruktur-Trends 2025: Open-Source-Projekte sowie aufwändige regulatorische und Pflichtaufgaben werden das Jahr prägen.

3 Stunden ago

Stadt Kempen nutzt Onsite Colocation-Lösung

IT-Systeme werden vor Ort in einem hochsicheren IT-Safe betrieben, ohne auf bauliche Maßnahmen wie die…

1 Tag ago

SoftwareOne: Cloud-Technologie wird sich von Grund auf verändern

Cloud-Trends 2025: Zahlreiche neue Technologien erweitern die Grenzen von Cloud Computing.

1 Tag ago

KI-basierte Herz-Kreislauf-Vorsorge entlastet Herzspezialisten​

Noah Labs wollen Kardiologie-Praxen und Krankenhäuser in Deutschland durch KI-gestütztes Telemonitoring von Patienten entlasten.

1 Tag ago