Klingeltonhändler sind ein Fall für die EU-Kommission
EU-Verbraucherschutzkommissarin Meglena Kuneva hat heute die Ergebnisse einer EU-weiten Untersuchung zum Onlineangebot von Mobilkommunikationsdiensten bekannt gegeben. Mehr als 500 Internetseiten wurden geprüft. Nun muss in 80 Prozent der Fälle eingehender untersucht werden, ob Verstöße gegen das EU Verbraucherrecht vorliegen.
Wie die EU-Kommission mitteilte, wurden allein in Deutschland 30 Seiten unter die Lupe genommen. Viele dieser Seiten richten sich ausdrücklich an Kinder und Jugendliche, etwa Angebote zu Klingeltönen oder Hintergrundbildern. Im Zentrum der Kritik stehen insbesondere unklare Preisangaben, fehlende Steuerbeträge oder die Verschleierung der Tatsache, dass es sich um ein Abonnement handelt. Weitere Probleme betreffen irreführende Praktiken.
In Europa gibt es über 495 Million Mobiltelefone. Allein die Klingeltöne machten 2007 schätzungsweise 29 Prozent des Volumens für Mobilkommunikationsinhalte aus, ein Plus von über 10 Prozent im Vergleich zu 2006. Der europaweite Umsatz mit Klingeltönen betrug im Jahr 2007 schätzungsweise 691 Millionen Euro. Die für die Durchsetzung des Verbraucherrechts zuständigen Behörden in Europa haben Internetseiten auf Verstöße gegen einschlägige EU-Vorschriften untersucht. Die sogenannte Sweep-Aktion konzentrierte sich auf drei Arten von Praktiken im Mobilkommunikationssektor, die die Verbraucherrechte beeinträchtigen: unklare Preisangaben, mangelhafte Informationen zum Anbieter und irreführende Werbung.
50 Prozent der geprüften Seiten richteten sich an Kinder (279 von insgesamt 558). Sie verwendeten Figuren aus Kinder-Comics oder aus dem Fernsehen oder forderten eine elterliche Einwilligung. Auch hier wurde ein ähnlich hoher Anteil an Unregelmäßigkeiten festgestellt (80 Prozent). Ebenfalls fast 50 Prozent aller untersuchten Seiten wiesen Unregelmäßigkeiten bei den Preisangaben auf (268 von 558).
Auf vielen Seiten sind die Preise und entsprechenden Gebühren nicht klar oder überhaupt nicht ersichtlich, bis der Verbraucher sie auf seiner Telefonrechnung entdeckt. Beispielsweise enthielten nicht alle Preise Steuern oder es wurde nicht deutlich darauf hingewiesen, dass es sich um ein Abonnement handelt oder über welche Dauer es abgeschlossen wird. Bei über 70 Prozent aller untersuchten Internetseiten fehlten einige Angaben zum Anbieter, hier waren Name, Anschrift oder Kontaktinformationen unvollständig (in zahlen sind das 399 von 558 Sites).