Dies stellt einen Verstoß gegen EU Recht dar. Denn gemäß der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr (2000/31/EG) sind bestimmte Angaben zum Anbieter, einschließlich E Mail-Adresse, Vorschrift. Über 60 Prozent der Seiten wiesen zudem irreführende Informationen auf (344 von 558).
Vertragliche Details sind im Kleingedruckten versteckt oder schwer auffindbar. Güter und Dienstleistungen, die als “gratis” oder “kostenlos” angeboten werden, erweisen sich für die Verbraucher im Nachhinein als kostenpflichtig, oder aber sie stellen plötzlich fest, dass sie sich auf einen Vertrag eingelassen haben, teilte die EU mit.
EU-Verbraucherschutzkommissarin Meglena Kuneva dazu: “Viel zu viele Menschen erleben kostspielige Überraschungen mit mysteriösen Abbuchungen, Gebühren und Klingelton-Abos. Wir werden jeden dieser unseriösen Anbieter EU weit verfolgen. Aber wir müssen auch die Verbraucher warnen – insbesondere Teenager und Kinder –, nicht allzu leichtsinnig zu sein. Es gibt viele respektable Anbieter im Netz, doch sollte man vorsichtshalber immer alles prüfen und sicherstellen, dass man nur das Gewünschte und nicht auch noch kostspielige Extras bestellt.”
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