Schaar rechnet einer Mitteilung zufolge damit, dass die internationalen Angebote für webbasierte elektronische Gesundheitsdaten bald in Deutschland auf den Markt kommen werden. Er sagte: “Gesundheitsdaten werden bei uns besonders geschützt. Ihre Verwendung ist gesetzlich strikt geregelt. Jede Nutzung für andere Zwecke ist ausgeschlossen. Wer dagegen verstößt, macht sich strafbar. Selbst Strafverfolgungsbehörden dürfen die Daten bei Ärzten nicht beschlagnahmen. Weltweit gibt es einen derartigen Schutz aber nicht.”
Die Anbieter argumentieren, die Web-Patientenakte sei für Ärzte jederzeit verfügbar, beispielsweise, um bei einem Unfall zeit- und ortsunabhängig auf die erforderlichen medizinischen Daten zugreifen zu können. Doch dabei stelle sich die Frage, wie ein Missbrauch wirksam ausgeschlossen werden könne, gab er zu bedenken.
Er betonte, die Web-Gesundheitsakten dürften nicht mit der deutschen, elektronischen Patientenakte verwechselt werden, die derzeit von der Bundesdruckerei, dem Bitkom und deutschen Konzernen vorangetrieben und von der Regierung umgesetzt wird. Schaar vertraut auf die strikten Vorgaben des deutschen Rechts sowie den Konzernen wie IBM Deutschland, SAP und Sagem Orga Deutschland GmbH, die an der Umsetzung beteiligt sind. Der Zugriff werde dabei nur unter gewissen Voraussetzungen möglich sein, beruhigte er. Aber auch diese Planungen seien derzeit noch Zukunftsmusik. Die elektronische Gesundheitskarte ist stark umstritten, weil Verbraucherschützer ihr Misstrauen und auch hierbei Mängel in Transparenz, Kontrolle und Datenschutz sehen.
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