Betroffen sind Druckermodelle mit Kopier-, Scan- und Faxfunktion. Die Abgaben liegen zwischen 38 und 614 Euro pro Gerät. Insgesamt verlangen die Verwertungsgesellschaften für alle bis einschließlich 2007 verkauften Geräte mehr als 900 Millionen Euro von der Industrie.
Auf leistungsfähige Einstiegsgeräte, die heute ab 70 Euro verkauft werden, müsste dann eine zusätzliche Abgabe von 102 Euro gezahlt werden. “Dieses Urteil hat dramatische Folgen für Hersteller und Handel”, sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. “Durch hohe Kopierabgaben auf Multifunktionsgeräte kann der komplette Markt in die Knie gehen”, so Rohleder.
Viele Verbraucher könnten sich die in Deutschland künstlich verteuerten Geräte nicht mehr leisten. Auch deutsche Händler werden international benachteiligt, weil viele Kunden dann bei ausländischen Anbietern kaufen.
Die Abgaben werden von der Verwertungsgesellschaft VG Wort gefordert. Sie sollen das legale Kopieren von Texten im privaten Bereich abgelten. Die vom BGH bestätigten Tarife für die preiswerten Multifunktionsgeräte sind genauso hoch wie die Abgaben für reine Kopiergeräte. “Damit werden 70-Euro-Geräte genauso stark belastet wie Hochleistungskopierer für 1000 Euro”, sagte Rohleder.
Aktuell verhandelt Bitkom mit der VG Wort um eine Anpassung der Abgabenhöhe für Multifunktionsgeräte. Hierfür sorgt das neue Urheberrecht, das seit Anfang des Jahres in Kraft ist. Danach werden Abgaben nicht vom Gesetzgeber festgelegt, sondern zwischen den Verwertungsgesellschaften und den Verbänden als Vertreter der Geräteindustrie ausgehandelt.
So soll verhindert werden, dass Kopierer-Abgaben, die der Gesetzgeber vor 20 Jahren festgelegt hat, auch heute noch für technisch ähnliche, jedoch völlig anders eingesetzte Geräte gefordert werden. “In den Verhandlungen wollen wir dafür sorgen, dass die Unternehmen schnell Planungssicherheit haben und sich auch Anwender mit schmalem Geldbeutel künftig noch Hightech-Geräte leisten können”, sagte Rohleder.
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Administrator
Ein Hoch auf die Lobbyisten und die deutsche Gesetzgebung. So ene weltfremde Entschedung bedeutet, das im Privatbereich auf Multifunktionsgeraeten viel mehr kopiert wird als im geschaeftlichen Bereich auf Grosskopierern. Jede Privatperson wird somit gezwungen, seine notwendige Technik im Ausland zu beschaffen, die Konsequenz davon sind eine Vernichtung von Produktionskapazitaeten in Deutschland, soweit es noch welche gibt. Wartung gibt es dann auch bald nicht meht usw.
Es ist schon erstaunlich das die VG Wort noch nicht auf den Gedanken gekommen ist, eine Abgabe auf Energie zu erheben, die Energie koennte genutzt werden ein Geraet in Betrieb zu nehmen, damit private Fotos zu drucken und das ist ja mit dem Urheberrecht (Recht von wem?, woran?)nicht vereinbar. Uebrigens moechte ich von jedem der diesen Kommentar liest, eine UHAG, ist doch toll oder?
In diesem Sinne, einen zum aufregen, schoenen Tag.
Einnehmen und Weiterverteilen....
Zu den Texten, die legal vervielfältigt werden, gehört zu einem nicht ganz kleinen Teil open-source. Es stünde den Rechteverwesern gut an, ein Modell vorzuschlagen, wie dieser Anteil der EInnahmen an die Autoren verteilt werden kann
Dieses Verfahren ist Unsinn³
Keiner würde auf die Idee kommen auf eine Schußwaffe Abgaben für einen Mord zu erheben, nur weil es möglich ist, und teilweise erfolgt.
Die meisten Drucker und MFC-Geräte werden zum Erzeugen und verbreiten eigener Werke genutzt.
Das ist der gleiche Unsinn, wie Rundfunkgebühren auf PCs zu erheben, nur weil ein PC generell in der Lage ist so etwas zu empfangen.
Entscheidung pro Nadeldrucker
Eine gute Entscheidung hinsichtlich auf den wieder verstärkten Einsatz von Nadeldruckern. Sowohl den erheblichen Preisvorteilen als auch dem Aspekt Umwelt und Gesundheit (Tonerstaub)wird mit dem Einsatz von Nadeldrucker mit selbstdurchschreibendem Endlospapier (Endlosdurchschreibesätze,)Rechnung getragen. Es macht Sinn sich den Einsatz von Laser- oder Nadeldrucker für bestimmte Zwecke gründlich zu überlegen.
Reine Geldschneiderei
Es gibt einfache Methoden, Webinhalte nur nach Bezahlung zugänglich zu machen. Der ursprüngliche Grund für die Gebühren war, den Autoren auch für die Bibliotheksnutzung ihrer Arbeiten Erträge zu verschaffen. Das ist bei Internet-Sachen nicht nötig, weil ja leicht das unautorisierte Downloaden vermieden werden kann.
Im übrigen vertritt VG Wort, zumindest im wissenschaftlichen Bereich, nicht die Interessen der Autoren sondern der Verlage (die sich einen Teil der Einkünfte sichern). In der Wissenschafts-Sektion sitzen vier Verleger und eine Sachbuchautorin, aber kein Wissenschaftler.
Meiner Einschätzung nach dient das Pixel-Verfahren (das VG Wort übrigens nicht genau erläutert, das aber, soweit zu sehen, auf wilden Annahmen basiert) dazu, den freien Informationsfluß zu besteuern und alle Computernutzer zur Kasse zu bitten für Sachen, die die meisten nicht nutzen. Aber es reicht doch wirklich, wenn die Verlage (die hinter dieser ganzen Angelegenheit stehen) sich damit begnügen, für ihre Datenbanken hohe Download-Gebühren und teure Subskriptionen zu verlangen. Wenn die Rechtsprechung toleriert, daß ich als Autor einen Text frei verfügbar aufs Netz stelle und dann gegen meinen Willen irgendwelche Zahlungen und Gebühren auslöse, läßt das Zweifel aufkommen.
Als Autor sind meine Rechte durch VG Wort eingeschränkt, weil es mir nicht möglich ist zu erreichen, daß die Nutzung meiner Arbeiten in öffentlichen Bibliotheken nicht zu Tantiemenzahlungen herangezogen wird.
Miot anderenm Worten: Durch das Internet lassen Eigentumsrechte besser sichern als dies früher der Fall war. Weitere Zahlungsmechanismen, die vielleicht früher bei der Nutzung von Bibliotheken sinnvoll waren, sind damit hinfällig. Das ist reine Geldschneiderei der Verlage.