Bei T-Systems drohen Kündigungen
T-Systems, die Dienstleistungstochter der Deutschen Telekom, hat ein Abfindungsprogramm gestartet. Das heißt, dass für die Umstrukturierung auch Kündigungen in Kauf genommen werden. Angeblich sollen weltweit etwa 4000 Stellen bei T-Systems wegfallen.
Thomas Sattelberger, Personalvorstand und Arbeitsdirektor der Deutschen Telekom AG, schließt erstmals in der Firmengeschichte betriebsbedingte Kündigungen nicht aus.
“Die Erneuerung von T-Systems als Teil eines konzernweiten Unternehmensumbaus ist in voller Fahrt. Es liegt noch viel vor uns. Wir müssen uns auf diesem Weg auch von Mitarbeitern trennen. Da will ich niemandem ein X für ein U vormachen. Natürlich arbeiten wir mit allen Kräften daran, diesen Umbau so sozialverträglich wie möglich zu gestalten”, sagte Sattelberger. “Sollten die sozialverträglichen Maßnahmen allerdings nicht ausreichen, kann ich in letzter Konsequenz betriebsbedingte Kündigungen nicht ausschließen.”
Jetzt wurde zur Beschleunigung des Umbaus für Mitarbeiter in Deutschland ein Abfindungsprogramm gestartet, das von September 2008 bis Februar 2009 gilt. Im Klartext heißt das, dass betriebsbedingte Kündigungen drohen.
Wie Rainer Knirsch, Unternehmenssprecher der Telekom, gegenüber silicon.de sagte, wurde dieses Abfindungsprogramm ausschließlich für Deutschland aufgelegt. “Wir werden, wie bereits angekündigt, abhängig von der Geschäftsentwicklung jedes Jahr 3000 bis 4000 Stellen abbauen”, sagte er. “Zu unserer Restrukturierung gehört aber ein ganzes Bündel an Maßnahmen, wie etwa die Bereinigung und Straffung unseres Portfolios, der Stellenabbau und die Rückkehr zu Wachstum und Beschäftigungssicherung. Sollten all diese Maßnahmen nicht greifen, so wollen wir auch betriebsbedingte Kündigungen nicht mehr ausschließen.” Zur regionalen Verteilung der Stellenstreichungen wollte er sich nicht äußern. Das sei zum jetzigen Zeitpunkt “reine Spekulation”.
In Deutschland allein beschäftigt die T-Systems 40.000 Mitarbeiter. Das Unternehmen bietet den Betroffenen eine Outplacement-Beratung “mit Vermittlungsgarantie”, wie es weiter hieß. Die Höhe der Abfindung richte sich nach Alter und Betriebszugehörigkeit. Das Angebot gelte für Mitarbeiter mit und ohne Führungsaufgaben gleichermaßen.