Entsprechende Vorschläge, die derartige Richtlinien vorsehen, seien deshalb im Zuge der geplanten Reform des Telekompaketes von der EU-Kommission zu unterstützen, fasste die französische Kulturministerin Christine Albane zusammen. Es sei bedauerlich, dass im bisherigen Telekom-Richtlinienpaket der EU noch keinerlei Regelungen zum Schutz des geistigen Eigentums verankert seien. Dies solle sich spätestens mit der bevorstehenden Novellierung ändern. “Eine Verpflichtung der Serviceprovider, Nutzer auf urheberrechtliche Pflichten und Verstöße hinzuweisen, ist ein Schritt in die richtige Richtung”, meinte auch der deutsche Kulturstaatsminister Bernd Neumann.
Heftige Kritik an den Plänen und Ansichten der EU-Kulturminister kommt hingegen vom Verband der deutschen Internetwirtschaft (ECO). “Diese Form der Privatisierung der Rechtsdurchsetzung bedeutet, dass die Internetwirtschaft bei der Durchsetzung von Urheberrechten ständig Dienste als Hilfssheriff leisten soll”, stellt Oliver Süme, Vorstand im Bereich Recht und Regulierung beim ECO, fest. Die Unternehmen seien für Urheberrechtsverletzungen im Internet nicht verantwortlich. “Sie stellen eine für Wirtschaft und Gesellschaft unverzichtbare Infrastruktur zur Verfügung, und sie haben nicht den Hauch einer Chance zu beurteilen, wo die Grenze zwischen erlaubtem und unerlaubtem Handeln ihrer Kunden jeweils genau verläuft”, betont Süme.
Insbesondere die von der französischen Regierung unterstützte Idee der Musik- und Filmwirtschaft, als Reaktion auf mutmaßliche Urheberrechtsverletzungen den Internetzugang zwangsweise stillzulegen, wird vom ECO abgelehnt. “Dieses System zur Sanktionierung nach französischem Vorbild würde nicht nur massive Grundrechtseingriffe bedeuten, sondern zugleich auch der wirtschaftlichen Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologien Schaden zufügen”, heißt es vom ECO. Der Zugang zum Internet sei für viele Menschen heute unverzichtbar. “Das Internet ist für uns alle zu wichtig, um es mit einseitig die Musik- und Filmindustrie bevorzugenden Regeln, die jedes Maß verloren haben, in Gefahr zu bringen”, erklärt Süme. Ein derartiges Vorgehen sei zudem unverhältnismäßig, weil die Sanktion stets den Anschlussinhaber treffe, der oftmals gar nicht der Rechtsverletzer ist.
Auch in Deutschland hat die Musikindustrie erst kürzlich wieder ihre Forderung bekräftigt, dass Internetprovider beim Schutz geistigen Eigentums in der digitalen Welt stärker eingebunden werden sollen. Während die Anbieter von Internetzugängen von der Musik- und Filmindustrie profitieren, entzögen sie sich beim Kampf gegen die Internetpiraterie der Verantwortung, so der Vorwurf. “Internetprovider sind für die Inhalte von Drittanbietern nicht selbst verantwortlich”, kontert Kurt Einzinger, Präsident des europäischen Verbandes der Internet Service Provider EuroISPA. Ihre Rolle könne zudem nicht generell festgelegt werden. “Es muss bei dieser Frage klar zwischen Access- und Host-Providern unterschieden werden. Letztgenannte haben datenschutzrechtlich gar keine Möglichkeit, konkrete Webinhalte einzusehen, da sie lediglich eine Durchleitungsaufgabe wahrnehmen”, so Einziger.
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