Creative Commons für Deutschland ganz neu

Die CC 3.0 gibt Urhebern von Inhalten eine Möglichkeit an die Hand, die Kontrolle über ihre Rechte zu behalten und sie trotzdem ganz oder teilweise mit anderen zu teilen.

Die Portierung wurde im Auftrag der Europäischen EDV-Akademie des Rechts durch John Hendrik Weitzmann als Projektleiter Recht von Creative Commons Deutschland durchgeführt, teilte die Akademie mit. Gesellschafter dieser Einrichtung sind das Saarland und der Deutsche EDV-Gerichtstag. Weitzmann hatte die neue Fassung gemeinsam mit Wissenschaftlern und Mitarbeitern des Saarbrücker Instituts für Rechtsinformatik ausgearbeitet.

“Die Arbeit hat sich gelohnt”, sagte John Weitzmann abschließend. “Denn nun stehen auch den CC-Begeisterten hierzulande wieder Lizenzen zur Verfügung, die auf der Höhe der nationalen Rechtslage und dem letzten Stand der internationalen Weiterentwicklung der CCPL sind.” Die Version 3.0 ist eine komplette Neuübersetzung der US-Originale.

Die neuen Lizenzen weisen vor allem mehr Kompatibilität mit anderen Lizenzmodellen auf, beispielsweise mit der Variante BY der Lizenzen der Free Software Foundation. Das Pendant bei CC heißt BY-SA und erlaubt im Rahmen der Weitergabe ein Verlassen des CC-Lizenzmodells zugunsten jedes anderen, gleich wirkenden Lizenzmodells. Sui-Generis-Datenbankrechte sind nun insofern einbezogen, als der Verzicht auf sie explizit erklärt wird. Das soll beispielsweise verhindern, dass eine Aufnahme in Datenbanken die Freiheiten der Lizenzen aushebelt. Außerdem wurden wichtige Neuerungen des deutschen Urheberrechts mit einbezogen. Die Einführung wird von einer Spendenkampagne begleitet. Das Geld soll für mehr Marktakzeptanz der CC sorgen.

Silicon-Redaktion

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