Das Aus für gebrauchte Software?

Die Urteilsverkündung des Oberlandesgerichtes über gebrauchte Software – im Prozess Oracle gegen den Händler usedSoft – könnte weitreichende Folgen haben.

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Nutzungsrechte sind besonders schützenswert. Der Schutz überwiege das Interesse von usedSofts Geschäftsmodell, das "explizit in fremde Urhebernutzungsrechte eingreifen will". Daher keine Revision vor dem Europäischen Gerichtshof oder dem BGH.

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