Gericht stoppt iPhone-Werbung
Der iPhone-Tarif ‘Complete’ darf nicht mehr mit dem Werbeslogan “Freier Internetzugang mit unbegrenzter Datenflatrate” beworben werden, entschied das Hamburger Landgericht. Es folgte damit einem Antrag des Düsseldorfer Unternehmens Indigo Networks, einem Anbieter für Internettelefonie.
Indigo hatte erfolgreich moniert, dass der Internetzugang nicht frei sei, weil etwa die Internet-Telefonie und das Chatten nicht erlaubt seien. Auch werde die Bandbreite des Internetzugangs ab einem bestimmten Datenvolumen beschränkt. Zudem werde der sichere Zugriff auf geschützte Unternehmensdaten mittels so genannter VPN-Tunnels nicht erlaubt.
“Schon bei einer vergleichsweise geringen Nutzung des Zugangs verlangsamt T-Mobile künstlich die Zugriffsgeschwindigkeit eines iPhone-Kunden. Im Ergebnis sind damit zahlreiche Dienste, wie beispielsweise Internetradios oder andere Videofilmestreams, gar nicht oder nur erheblich eingeschränkt nutzbar”, argumentierte Indigo. Die Firma bietet unter dem Namen Sipgate VoIP-Telefonie (Voice over IP) an.
Das Gericht folgte dem Antrag von Indigo Networks und verbot T-Mobile unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro und bis zu zwei Jahren Ordnungshaft, weiterhin mit dieser Aussage im Internet zu werben.
Indigo hatte schon im Vorfeld die Konfrontation mit der Telekom gesucht. Auf seiner Web-Seite bietet das Unternehmen seit Anfang Juni ein Programm an, das auf dem iPhone Internettelefonate mit Sipgate möglich macht. Dazu muss das Gerät allerdings vorher entsperrt werden.