Jetzt sind die Mobilfunkanbieter am Zug, sie müssen laut der EU-Roaming-Verordnung ihre Kunden darüber informieren. Wie Bundesnetzagenturpräsident Matthias Kurth sagte, ist nunmehr die Absenkung der Roaming-Gebühren für den Endverbraucher sichergestellt.
Für die Branche selbst ändert sich auch einiges. So darf das so genannte Vorleistungsentgelt – der Betrag, den sich die Anbieter untereinander in Rechnung stellen – ab diesem Zeitpunkt durchschnittlich nur noch 28 Cent pro Minute betragen. Diese weitere Absenkung sowohl der Endkunden- als auch der Vorleistungsentgelte wird ebenfalls zum 30. August 2009 wirksam.
Daneben verpflichtet der deutsche Chefregulierer die Anbieter – in Einklang mit den Vorgaben der EU-Kommission – zu mehr Transparenz. Dazu gehört, dass die Verbraucher bei einem Grenzübertritt kostenlos per SMS über die Höchstentgelte für Mobilfunktelefonate in dem jeweiligen Land informiert werden. Eine kostenfreie Hotline soll ihnen zusätzliche Informationen liefern. Die Bundesnetzagentur wird die Einhaltung der Verordnung durch die Unternehmen in Deutschland kontrollieren. Kunden können sich bei Anfragen und Beschwerden zunächst an ihren Anbieter und in der Folge an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur wenden.
Die Verordnung ist allerdings zeitlich begrenzt bis Sommer 2010 und soll dann noch einmal auf den Prüfstand kommen. In dieser Phase könnten auch Höchstgrenzen für SMS und Datendienste fest in die Eurotarife aufgenommen werden. Kurth appellierte jetzt an die deutschen Unternehmen: “Die Mobilfunkbetreiber sollten ihre Tarife für Datenkommunikationsdienste weiter senken, so dass sich eine Entgeltregulierung als unnötig erweist.”
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