Wie ein Unternehmenssprecher in den USA jetzt sagte, befinde sich der Konzern in der letzten Phase der Anerkennung. Das US Patent and Trademark Office hat jetzt erstmals den Antrag bestätigt.
Dabei sollen zwar andere Firmen den Terminus im weiteren Sinne auch verwenden dürfen, doch Cloud Computing soll sich mehr und mehr zu einem Besitz von Dell entwickeln. Dabei dürften die Rivalen aber, wenn dem Antragstext stattgegeben werden sollte und sie sich daran halten wollen, in einige Probleme hineinlaufen. Denn der Text fasst den Begriff sehr weit.
So heißt es hier, Cloud Computing sei: “Fertigung von Computerhardware zur Nutzung in Rechenzentren und Mega-Scale-Computing-Umgebungen für andere im Kundenauftrag; Anpassung von Computerhardware zur Nutzung in Rechenzentren und Mega-Scale-Computing-Umgebungen für andere im Kundenauftrag.” Dell bildete zeitgleich mit dem Antrag im Jahr 2007 eine Abteilung für Cloud Computing. Auf der Mitteilung über die Abteilung von damals trägt der Begriff daher ein kleines Zeichen dafür, dass die Rechte beantragt wurden.
Derzeit ist nicht klar, was Dell mit dem Warenzeichen auf den Begriff anfangen will. Möglicherweise soll die eigene Art Cloud Computing zu betreiben, geschützt werden; vielleicht strebt Dell aber auch die Rechte an dem Namen selbst an, so dass sich die Industrie auf Klagen einstellen muss, wenn sie ihre Technik weiterhin als Coud Computing bezeichnet. Gerade in den vergangenen Wochen hätte es in Dells Kasse klingeln können, weil IBM, HP, Yahoo und Intel unabhängig voneinander den Begriff für ihre Neuheiten verwendeten. Der Name wurde als Marke in diesem Sinne allerdings schon einmal abgelehnt. Im Jahr 1998 hatte die Firma NetCentric versucht, die Rechte daran zu erhalten und war gescheitert.
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