Bei Testkäufen und durch Informationen von Kunden habe man festgestellt, dass zur Aktivierung von Software in verschiedenen Unternehmen identische Produkt-Keys verwendet wurden, teilte Microsoft mit. Dies deute “auf Unregelmäßigkeiten bei der Übertragung von Nutzungsrechten aus Volumenlizenzverträgen” hin.
Die Übertragung gebrauchter Lizenzen aus Volumenlizenzverträgen sei nach Auffassung von Microsoft jedoch nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Herstellers möglich. Nach dem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts München im Rechtsstreit zwischen Oracle und der Firma usedSoft bedürfe eine Übertragung ausdrücklich der “Genehmigung des Nutzungsrechtsinhabers” (Az. 6 U 2759/07).
“Um gegen einen urheberrechtswidrigen Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen vorzugehen, haben wir zahlreiche Testkäufe initiiert und mit Nutzern solcher Lizenzen gesprochen”, sagte Dorothee Belz, Direktor Law and Corporate Affairs und Mitglied der Geschäftsleitung von Microsoft Deutschland. Dabei habe man bei verschiedenen Nutzern identische Produkt-Keys entdeckt.
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