Hinter dem Namen verbergen sich einige Firmen aus Österreich. Sie hatten bundesweit tausendfach Verbraucher mit unerwünschten Gewinnanrufen belästigt. Die Bundesnetzagentur hatte dagegen harte Sanktionen verhängt.
Bereits im Februar und März dieses Jahres hatte die Bundesnetzagentur insgesamt 51 Rufnummern abgeschaltet und den Firmen die Rechnungslegung und Inkasso für alle entsprechenden Telefonverbindungen verboten. Weitere fünf Gerichtsverfahren sind noch anhängig.
Das Gericht hob in seiner Begründung insbesondere hervor, dass die vorgelegten angeblichen Einverständniserklärungen zu den Werbemaßnahmen allesamt ungültig sind. Die Unternehmen hatten ihren Kunden im Rahmen von Warenbestellungen und schriftlichen Gewinnspielen stets eine vorformulierte Einverständniserklärung abverlangt. Nach dieser als “Datenschutzerklärung” bezeichneten umfangreichen Klausel erklärten sich die Kunden unter anderem “zum Erhalt von Werbeanrufen bereit”. Zudem sollten damit die Unternehmen ermächtigt werden, die Kundendaten an weitere Unternehmen der Marke “Friedrich Müller” weiterzugeben.
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts stellen diese vorformulierten Einverständniserklärungen aber keine wirksamen Einwilligungen in Werbeanrufe dar. Es sei für den Kunden praktisch unüberschaubar, wer sich letztlich auf eine solche Erklärung berufen könne. Hieran ändert auch die Möglichkeit zum Widerruf der Erklärung nichts, da somit die Initiative zur Wiederherstellung der ungestörten Privatsphäre auf den Verbraucher verlagert würde. Betroffene können auf der Homepage der Bundesnetzagentur Unterstützung finden.
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